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Bitte beachten Sie:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann aufgrund ihrer Satzung und den gesetzlichen Vorschriften eine rechtliche Beratung nur im außergerichtlichen Bereich zu verbraucherrechtlichen Fragen und Problemen eines rein privaten Endverbrauchers, der in Baden-Württemberg wohnt, gegenüber einem Unternehmen anbieten.
Dementsprechend beraten wir nicht, sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung, Titel, Gerichtsverfahren), wenn schon ein Anwalt eingeschaltet wurde, auch nicht zum Rundfunk-beitrag, nicht beim Kauf zwischen Privatpersonen und keine Gewerbetreibende/Selbständige.
Verbraucherinnen und Verbraucher unter 18 Jahren dürfen unsere Beratungsleistungen gerne in Anspruch nehmen, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen.