Was sind "Elektrokleinstfahrzeuge"?
Seit dem 15. Juni 2019 gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Zu "Elektrokleinstfahrzeugen" zählen E-Tretroller, Segways, E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels. Die Fahrzeuge verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren.
Die jetzige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung umfasst bisher aber nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, also keine E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels. Dies wird nach Beschluss des Bundesrates auch so bleiben.
Welche Regeln gelten für E-Tretroller?
Da Fahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, sollen auch E-Tretroller nach den bisherigen Plänen einer Reihe von Regeln unterliegen:
- Die akkubetriebenen Scooter dürfen eine Gesamtbreite von 70 Zentimeter,
- eine Gesamthöhe von 1,40 Meter sowie
- eine Gesamtlänge von 2,0 Metern nicht überschreiten.
- Zudem dürfen die E-Scooter ohne Fahrer nicht schwerer als 55 Kilogramm sein.
Alle Anforderungen können Sie in der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" nachlesen. So dürfen E-Scooter nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren und es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
Das heißt, dass diese gemäß der Verordnung nicht legal gefahren werden können. Deshalb sollten Sie beim Kauf eines E-Scooters darauf achten, dass eine ABE-Kennzeichnung vorliegt.
Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.
E-Scooter kaufen: Worauf muss ich achten?
Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie zunächst darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Das KBA hat eine Liste der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge veröffentlicht.
Was sonst noch wichtig ist:
- Typenschild: Ob ein E-Scooter im Verkauf für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, erkennen Sie am sogenannten Typenschild. Um eine solche Typenschildgenehmigung zu erhalten, müssen Hersteller jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt überprüfen lassen. Fehlt das Typenschild am Fahrzeug, das Sie im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, sollten Sie von einem Kauf absehen. Das Typenschild bedeutet, dass der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat und dass der E-Tretroller alle in der Verordnung festgesetzten Kriterien erfüllt.
- Leistung: Auf deutschen Straßen dürfen nur maximal 500 Watt starke Scooter fahren. Fahrzeuge mit mehr Leistung sind nicht zugelassen. In der Regel sind für normale Stadtfahrten aber bereits Tretroller mit 250 Watt ausreichend.
- Geschwindigkeit: Eine ABE kann ein E-Tretroller nur bekommen, wenn er eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet. Das heißt, E-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde sind in Deutschland nicht erlaubt.
- Licht: E-Scooter unterliegen zudem der Lichtzeichenregelung: Sie müssen daher sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein. Überprüfen Sie diese, um möglichen Bußgeldern zu entgehen.
- Austauschbarer Akku: Der Umwelt und dem Geldbeutel zuliebe und, um den E-Scooter bei kaputtem Akku nicht entsorgen zu müssen, sind austauschbare Batterien sinnvoll. Dies ist allerdings bisher nur bei wenigen Modellen möglich. Informieren Sie sich in jedem Fall über die Lebensdauer der Batterie. Das Umweltbundesamt hat einen Ratgeber zu Batterien und Akkus herausgegeben. Darin finden Sie auch Tipps wie die Lebensdauer von Akkus verlängert werden kann.
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Nein. Mit dem E-Scooter erreichen Sie ähnliche Geschwindigkeiten wie auf dem Fahrrad. Sie sind deswegen – ebenso wie auf dem Fahrrad - nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Dennoch empfiehlt es sich im Straßenverkehr dennoch, einen Helm zu tragen.