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Was ist eine schädliche Verwendung?

Stand:
Eine vorzeitige Rückzahlung des angesparten Kapitals gilt sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase als schädliche Verwendung.
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Sie kann die direkte Rückforderung aller Fördergelder - also Zulagen und Steuerersparnisse zur Folge haben. Außerdem sind die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig. Als schädliche Verwendung gelten vor allem:

  • Kündigung des Geld-Riestervertrages und Auszahlung des Kapitals
    Die Kündigung des Vertrages mit Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Riester-Vertrag gilt nicht als schädliche Verwendung. Ebenso liegt keine schädliche Verwendung vor, wenn der Riester-Vertrag nur ruhend/beitragsfrei gestellt, also das Guthaben nicht ausgezahlt wird.
  • Tod des Förderberechtigten in der Ansparphase
    Stirbt der Förderberechtigte kann ausschließlich der Ehepartner das vorhandene Kapital erben, ohne negative Folgen für die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen. Der Ehepartner muss das Kapital allerdings auf einen Riestervertrag auf seinen Namen einzahlen.

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Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.