Versicherung wechseln

Stand: 16. Oktober 2025

Hier erklären wir:

Versicherung wechseln

Verständliche Informationen

Die Verbraucherzentrale will, dass alle Menschen Infos auf der Internet-Seite besser verstehen.

Deshalb gibt es die Infos auch in Leichter Sprache.

Dieser Text ist eine kurze Zusammenfassung.

Mehr Infos

Es gibt noch mehr Infos zu diesem Thema.

Den langen Text finden Sie hier:

Versicherung kündigen - wann und wie

Der lange Text ist nicht in leichter Sprache geschrieben.

Vielleicht läuft Ihre Versicherung nicht weiter

Dafür gibt es verschiedene Gründe

 

Versicherung endet

Zum Beispiel: 

  • Nach einem Versicherungs-Fall.
    Wenn der Fall abgeschlossen ist.


    Dann kündigt in manchen Fällen die Versicherung.

  • Sie haben mehrere gleiche Versicherungen.
    Dann können Sie Verträge kündigen.
    Sie brauchen Verträge nicht doppelt. 
  • Sie verkaufen Ihr Haus.
    Oder Sie verkaufen die Wohnung.
    Oder Sie kaufen ein neues Auto.
    Dann brauchen Sie eine andere Versicherung.
  • Sie haben falsche Angaben gemacht.
    Zum Beispiel im Antrags-Formular.
  • Die Versicherung endet an einem bestimmten Tag.
    Der Vertrag war dann nur für eine bestimmte Zeit.
  • Manchmal steigen die Beiträge.
    Aber die Leistungen bleiben gleich.
    Dann können Sie kündigen.

 

Warum steigen Beiträge?

Beim Haus wird gemessen: 

Was kostet das Haus?

Wenn das Haus teurer geworden ist

Dann passt man die Versicherungs-Summe an.

Die Versicherung kann dann teurer werden.

Aber die Versicherung ist dann auch besser.

Sie versichert mehr Geld.

 

Die Kfz-Versicherung ist für das Auto. 

Die Versicherung für das Auto kann sich jedes Jahr ändern.

Wo wohnen Sie?

Darauf kommt es an.

Die Versicherung kann dann mehr kosten.

Die Versicherung wird aber nicht besser.

 


Welche Fristen gelten?

Sie wollen Ihre Versicherung kündigen.

Dann müssen Sie rechtzeitig Bescheid geben.

Bei den meisten Versicherungen ist das 3 Monate vorher.

Bei Auto-Versicherungen ist das 1 Monat vorher.

Die Versicherung läuft sonst automatisch weiter.

Dann verlängert sie sich um 1 Jahr.

 

Auf das Datum achten 

 

Das Versicherungs-Jahr ist oft anders als das Kalender-Jahr.

Das bedeutet:

Es läuft nicht von Januar bis Dezember.

Es gilt die Zeit im Vertrag.

Zum Beispiel:

Sie haben den Vertrag am 1. Mai gemacht.

Dann läuft das Versicherungs-Jahr vom 1. Mai bis zum 30. April.

Das ist anders als das Kalender-Jahr.

Das Kalender-Jahr läuft immer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

 

Wie kündigen?

 

Sie können eine Nachricht schreiben.

Zum Beispiel:

 

einen Brief 

 

eine Mail 

Am sichersten ist ein Brief.

Sie unterschreiben den Brief.

Der Brief muss rechtzeitig ankommen.

Sie schicken am besten ein Einwurf-Einschreiben. 

Fragen Sie bei der Post. 



Wenn die Versicherung kündigt?

Sie haben zuviele Schäden gehabt

Dann kann die Versicherung kündigen.

Das ist schlecht für Sie.

Vereinbaren Sie mit der Versicherung:

Sie wollen selbst kündigen.

Das Fach-Wort heißt:

Kündigungs-Umkehr.

 

Sie können einen Selbst-Behalt vereinbaren.

Das bedeutet:

Sie zahlen einen kleinen Teil vom Schaden.

Die Versicherung zahlt den anderen Teil vom Schaden.

Wenn die Versicherung nicht zahlen will

Dann fragen Sie nach.

Bei einem unabhängigen Versicherungs-Berater.

Brauchen Sie Hilfe?

Sie bekommen Hilfe bei der 

Verbraucherzentrale. 

Da gibt es eine Internet-Seite: 

Versicherungsberatung

Die Seite ist nicht in leichter Sprache geshrieben. 


Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers


Der Text wurde von der KI SummAI GmbH, Tal 44, 80331 München übersetzt und in der VZ-RLP redaktionell bearbeitet.

Was ist eine Verbraucher-Zentrale?

 

Die Verbraucher-Zentralen helfen Menschen in Deutschland.

Die Verbraucher-Zentralen bekommen Geld vom Staat.

Aber sie arbeiten unabhängig.

Die Verbraucher-Zentralen beraten.

Zum Beispiel:

 

- Was kann ich kaufen?

- Wo muss ich aufpassen?

 

Die Verbraucher-Zentralen geben Tipps für den Alltag.

In jedem Bundes-Land gibt es eine Verbraucher-Zentrale.

Wo bekomme ich Hilfe? 

 

Die Verbraucher-Zentralen beraten Sie.

Zum Beispiel:

- in den Beratungsstellen

- am Telefon

- im Internet

Es gibt Infos zu verschiedenen Themen.

Zum Beispiel:

- Verträge und Beschwerden

- Energie

- Finanzen und Versicherungen

- Gesundheit

- Ernährung

- digitale Welt

- Reise.

Die Verbraucher-Zentralen helfen auch bei anderen Sachen.

Zum Beispiel:

- Sie prüfen: Hält sich jemand nicht an das Gesetz?

Dann zeigen sie das an.

- Sie geben Infos an die Öffentlichkeit weiter.

- Sie vertreten Interessen von Verbrauchern bei Politik und Wirtschaft.

Die Angebote sind in jedem Bundes-Land anders.

Mehr Infos zum Thema - nicht in leichter Sprache

Kfz-Versicherungen

Kfz-Versicherungen, und zwar sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherungen, können jährlich gekündigt werden. Die Frist beträgt hier einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Früher war das Versicherungsjahr bei Kfz-Versicherungen mit dem Kalenderjahr identisch. Stichtag ist bei solchen, meist älteren Verträgen also der 30. November. Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist der Eingang Ihres Kündigungsschreibens beim Versicherer entscheidend. Spätestens am 30. November muss Ihr Kündigungsschreiben dem Versicherer zugehen, damit die Versicherung dann am 31. Dezember endet. Immer mehr Kfz-Versicherer gehen allerdings dazu über, für ihre Verträge andere Stichtage festzuschreiben.

Achtung: Teilt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer erst Ende November oder gar erst im Dezember die Beitragserhöhung mit, dann haben Sie wegen der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht (siehe auch unten unter "außerordentliche Kündigung").

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, das angemeldet ist, übernehmen Sie damit den Versicherungsvertrag des Verkäufers. Sie dürfen den alten Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Kauf des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung kündigen. Wenn Sie einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer abschließen, gilt auch das als Kündigung.

Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen

Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen können in der Ansparphase bei jährlicher Zahlungsweise ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Zahlen Sie den Jahresbeitrag in Raten, dann ist eine Kündigung auch innerhalb des Versicherungsjahres zum Schluss eines jedes Ratenzahlungsabschnitt jederzeit möglich.

Achtung: Eine Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen ist wirtschaftlich oft nicht sinnvoll. Die Versicherer zahlen bei einer Kündigung den Rückkaufswert. Das ist nicht die Summe der gezahlten Beiträge. Durch eine Kündigung – vor allem zu Beginn der Laufzeit – verlieren Sie wegen der meist hohen Abschluss- und Vertriebskosten und des Stornoabzugs in der Regel viel Geld. Deswegen sollten Sie Alternativen zur Kündigung prüfen: Sie können die Laufzeit verkürzen, die Beitragszahlung aussetzen oder auch versuchen, den Vertrag zu verkaufen.

Auch sollten Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu widerrufen, prüfen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Lebensversicherungen 30 Tage. Für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs ist der Zeitpunkt des Absendens des Widerrufs entscheidend, nicht der Zugang beim Versicherer. Wurden Sie bei Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, weil die Belehrung gänzlich fehlte, inhaltlich fehlerhaft oder nicht deutlich hervorgehoben war, dann können Sie eine Rückabwicklung des Vertrages teilweise auch noch nach Jahren durchsetzen. Der Versicherer muss in diesem Fall alle eingezahlten Prämien und die gezogene Nutzung aus den gezahlten Prämien herausgeben. Sie müssen sich allerdings den Versicherungsschutz für die Risikoabsicherung (Todesfallschutz) anrechnen lassen.

Besonders interessant ist das Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen Anfang 1995 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Durch die BGH-Rechtsprechung ist für diese Verträge ein ewiges Widerspruchsrecht entstanden. Das gilt auch dann noch, wenn Sie den Vertag bereits gekündigt und den Rückkaufswert erhalten haben.

Die Rückabwicklung ist in der Regel für Sie vorteilhafter als der Rückkaufswert bei Kündigung.

Es kann schwierig sein, falsche Belehrungen in solchen Verträgen genau zu erkennen – falls Sie überlegen, einen Vertrag zu widerrufen, lassen Sie sich am besten unabhängig beraten, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Auch die Kündigung einer Riester-Rentenversicherung ist in der Ansparphase jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode (Versicherungsjahr, Monat) möglich.

Das kann aber Nachteile mit sich ziehen: Die Kündigung bezeichnet der Gesetzgeber als so genannte "schädliche Verwendung". Das bedeutet, Sie müssen die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen. Das sind die Zulagen und die weiteren steuerlichen Vorteile, die Sie über den Sonderausgabenabzug im Rahmen der Steuerklärung erhalten haben. Eventuell erzielte Erträge sind steuerpflichtig.

Der Rückkaufswert ist zusätzlich belastet durch die meist hohen Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals und den Stornoabzug.

Statt einer Kündigung rechnet es sich darum meist eher, den Vertrag beitragsfrei fortzuführen. Auch eine Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen Anbieter ist nach einer Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.

Private Krankenversicherung

Sie können Ihre private Krankenversicherung zum Ende des ersten oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ist eine Mindestversicherungsdauer von meist zwei Jahren vereinbart, ist eine Kündigung in diesem Zeitraum ausgeschlossen.

Wegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist bei einer Kündigung Folgendes zu beachten: Sie müssen nachweisen, dass der neue Vertrag bei einem anderen Versicherer der Krankenversicherungspflicht genügt und sich ohne Unterbrechungszeit an den bisherigen Vertrag anschließt. Gelingen für die Anschlussversicherung diese Nachweise in der Kündigungsfrist nicht, wird die Kündigung beim alten Versicherer unwirksam.

Der Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer ist häufig nicht sinnvoll, da der Gesundheitszustand erneut geprüft wird und auch ein höheres Alter bei Vertragsbeginn den neuen Beitrag verteuert. Auch kann nur für die ab dem 1. Januar 2009 geschlossenen Verträge ein Teil der aufgebauten Alterungsrückstellung beim Wechsel zu einem anderen Versicherer mitgenommen werden. Dies gilt nicht für vor dem 1. Januar 2009 geschlossene Verträge.

Besser ist, Sie prüfen bei Ihrem Versicherer einen Tarifwechsel. Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen Tarifwechsel unter Anrechnung der aus dem Altvertrag erworbenen der Alterungsrückstellung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und überlegen in die private Krankenversicherung zu wechseln? Wechseln können Sie nur, wenn Sie keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Diese Möglichkeit haben Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 EUR (2020).

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung muss mit einer Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss also immer zwei volle Monate betragen. Beispiel: Sie kündigen im Juli Ihre gesetzliche Krankenversicherung zum 30. September. Der private Krankenversicherungsvertrag kann am 1. Oktober beginnen.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung. Sie müssen das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweisen. Der neue Vertrag muss sich nahtlos an die vorangegangene Versicherung anschließen.

Bei Beamten gilt Folgendes: War das GKV-Mitglied vor der Verbeamtung versicherungspflichtig beschäftigt, dann endet mit Ablauf des Tages, an dem das vorherige Beschäftigungsverhältnis endet, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist der Tag der Verbeamtung.

Für Personen, deren Versicherungspflicht endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht als freiwillige Versicherung fort, ohne dass es einer Erklärung oder Anzeige des Mitglieds bedarf. Das gilt aber dann nicht, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt.

War das GKV-Mitglied vor der Verbeamtung freiwillig mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 EUR (2020) versichert, muss die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Eine Kündigung ist zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung will wohl überlegt sein. Eine Rückkehrmöglichkeit gibt es - solange Sie als Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder verbeamtet sind - nicht.

Für Beamte ist eine private Krankenversicherung wegen des Beihilfeanspruchs grundsätzlich zu empfehlen.

Mehr Infos zum Thema - nicht in leichter Sprache.

Die "außerordentliche Kündigung"

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, und zwar:

nach einer Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes erhöht, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer Ihnen die Mitteilung über die Prämienerhöhung zugeschickt hat, kündigen. Mehr zu dieser Möglichkeit lesen Sie in unserem separaten Beitrag zu außerordentlichen Kündigungen.

nach einem Schadensfall

Nach Eintritt eines versicherten Schadensfalls können Sie den Vertrag kündigen, sofern es sich um Kfz-Versicherungen, Sachversicherungen (Hausrat-, Wohngebäude- Privathaftpflichtversicherung) oder die Unfallversicherung handelt. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Die Kündigung wird sofort mit Zugang beim Versicherer wirksam, spätestens jedoch zum Ende des Versicherungsjahres.

In der Rechtsschutzversicherung besteht die Kündigungsmöglichkeit erst bei Eintritt von mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten, bei denen der Versicherer seine Leistungspflicht bejaht hat. Kündigen können Sie außerdem, wenn der Versicherer trotz Leistungspflicht die Leistung ein Mal ablehnt. Die Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats ab Leistung oder Ablehnung zugehen.

In der Unfallversicherung können Sie dann kündigen, wenn der Versicherer eine Leistung abgelehnt hat und der Rechtsstreit darüber zwischen Ihnen und dem Versicherer durch ein Urteil oder einen Vergleich endet.

Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung bei einem Schadensfall haben übrigens nicht nur Sie, sondern auch das Versicherungsunternehmen. Kündigt das Versicherungsunternehmen Ihnen in einem solchen Fall, wird diese Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. Auch in diesem Fall sparen Sie sich die Beiträge für die eigentlich vereinbarte, restliche Vertragslaufzeit. Haben Sie im Voraus gezahlt, muss der Versicherer das Geld erstatten.

bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht

Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht für Ihre private Krankenversicherung, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie als Angestellter eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und Ihr Jahreseinkommen 2020 unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro (5.212,50 Euro monatlich bei 12 Gehältern) liegt.

Waren Sie bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert, weil Sie wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, gilt abweichend die Grenze von 56.250 Euro.

Die Versicherungspflicht tritt unmittelbar ein, und zwar an dem Tag, an dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Sie können binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen. Kommen Sie der Aufforderung des Versicherers, ihm den Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht innerhalb von zwei Monaten nachzuweisen, nicht nach, wird Ihre Kündigung unwirksam.

Der Versicherungspflicht steht der Anspruch auf Familienversicherung gleich. Das bedeutet, der Vertrag bei Ihrem privaten Krankenversicherer kann gekündigt werden, da bei Ihrer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung besteht.

Die Verbraucher-Zentrale hat Angebote in Leichter Sprache.

Zum Beispiel:

- Infos

- Beratungen

Dafür gibt es diese Seite : 

Artikel in leichter Sprache

Leichte Sprache ist eine besondere Form von Sprache.

Die Sätze sind kurz.

Und die Wörter sind einfach.

So können alle Menschen die Infos verstehen.

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