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Private Krankenversicherung: Nicht für jeden sinnvoll

Stand:
Wer so viel verdient, dass er sich statt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter versichern lassen kann, sollte sich das gut überlegen. Nicht immer ist die private Krankenversicherung die richtige Wahl.
Zwei Füße stehen auf einem Weg mit zwei Wegweisern zu privater und gesetzlicher Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen; bei der privaten Police zählen hingegen allein Alter und Gesundheitszustand.
  • Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können in der privaten Versicherung zu höheren Beiträgen führen.
  • Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind in der privaten Versicherung nicht automatisch mitversichert.
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Gesetzlich oder privat: Das hängt vom Einkommen ab

Alle Bürger:innen müssen krankenversichert sein. Oft ist dann die Frage: Gesetzlich oder privat? Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - mit wenigen Ausnahmen - grundsätzlich allen offen steht, sieht das bei der privaten Krankenversicherung anders aus. Sie können sich als Arbeitnehmer:in nur dann privat krankenversichern, wenn Sie ein Jahr lang die sogenannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) überschritten haben. Diese liegt 2025 bei 73.800 Euro.

Neben den Voraussetzungen unterscheiden sich die beiden Systeme auch in ihren Beiträgen:

  • Bei der GKV ist der Beitrag abhängig vom Bruttoeinkommen. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr - und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt 2025 bei jährlich 73.800 Euro.
  • Dagegen ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) abhängig von Alter und Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Versicherungsschutz. Wenn Sie einen privaten Vertrag abschließen, gehen Sie quasi eine lebenslange "Zwangsehe" ein. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für Alleinstehende und kinderlose Eheleute, die beide berufstätig sind, kann es unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll sein, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Doch Achtung: Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können zu Risikozuschlägen und -ausschlüssen oder einem hohen Beitrag führen.

Außerdem werden die anfangs niedrigen Beiträge durch höhere Kosten in späteren Jahren empfindlich ansteigen. Das Geld, das Sie durch die PKV-Beiträge erspart haben, sollten Sie also unbedingt fürs Rentenalter zurückgelegen. Die Beiträge sinken nämlich auch dann nicht, wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden.

Was Sie vor einem Wechsel beachten sollten

  1. Vergleichen Sie Angebote: In kaum einem anderen Versicherungsbereich ist ein Preis- und Leistungsvergleich so schwierig.
  2. Suchen Sie in Ruhe: Sie sollten Angebote immer bei bestehendem Krankenversicherungsschutz ohne Zeitdruck einholen.
  3. Vorsicht bei Billigtarifen: Häufig werden gerade jungen Leuten Lockvogeltarife angeboten, in denen viele Leistungen gekürzt sind. Hier ist oft Ärger mit dem Versicherer programmiert. Wenn Sie den Magertarif wählen müssen, da Sie sich einen Normaltarif nicht leisten können, sollten Sie lieber die Finger von der privaten Krankenversicherung lassen.
  4. Das gilt bei Kindern: Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert. Sie brauchen eigene, beitragspflichtige Verträge.
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Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

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LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
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Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

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