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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein (e.V.), der Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums informiert, berät und unterstützt.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein (e.V.), der Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums informiert, berät und unterstützt. Wir verschaffen Überblick bei unübersichtlichen Angebotsmärkten und Durchblick bei komplexen Marktbedingungen. Darüber hinaus vertreten wir Verbraucherinteressen auf Landesebene.

Die Unabhängigkeit von Anbieterinteressen ist wesentliches Merkmal unserer Arbeit, mit der wir einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Da alle Bürgerinnen und Bürger im Land davon profitieren, steuert das Land Baden-Württemberg einen wesentlichen Anteil zur Finanzierung der Verbraucherzentrale bei. Um die Unabhängigkeit zu wahren, verzichten wir auf Sponsorengelder und Spenden von Unternehmen. Einen Teil unseres Etats erwirtschaften wir über Beratungsentgelte, Ratgeberverkäufe und Mitgliedsbeiträge selbst.

Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen unsere qualifizierten Fachleute in den Beratungsstellen, über unsere Service-Telefone oder per Post und E-Mail als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Vielzahl an Informationen und Musterbriefen stellen wir außerdem auf unserer Internetseite bereit. Die Erkenntnisse aus der Einzelfallarbeit dienen – neben der Weiterentwicklung unseres individuellen Beratungs- und Informationsangebots – auch dem vorbeugenden Verbraucherschutz für die Allgemeinheit. Wir

  • verfolgen Rechtsverstöße (gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) durch Abmahnungen und Klagen
  • vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene
  • informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
  • führen verbraucherrelevante Aktionen, Projekte und Ausstellungen durch und
  • arbeiten mit Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung zusammen.

 

Mitgliedsverbände

18 Mitgliedsverbände repräsentieren die Bevölkerung des Landes:

  • Bündnis 90/Die Grünen, LV Baden-Württemberg
  • CDU, LV Baden-Württemberg
  • Deutscher Familienverband, LV Baden-Württemberg e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Baden-Württemberg
  • Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V.
  • Evangelisches Bauernwerk in Württemberg e. V.
  • Landesverband der FDP, Baden-Württemberg
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e. V., Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e. V., Diözesanverband Freiburg
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, Diözesanverband Freiburg
  • LandFrauenverband Württemberg-Baden e. V.
  • LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern
  • NaturFreunde Baden-Württemberg, Geschäftsstelle LV Württemberg e. V.
  • SPD, LV Baden-Württemberg
  • Sozialverband VdK, LV Baden-Württemberg e. V.
  • Verkehrsclub Deutschland (VCD), LV Baden-Württemberg e. V.
  • Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e. V.
  • Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V.

Einzelpersonen können die Verbraucherzentrale durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen.

Eine Frau betritt die Verbraucherzentrale

Geschichte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Seit der Gründung im Jahr 1958 trat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kraftvoll dafür ein, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine stärkere Position am Markt zu verschaffen. Sechs Geschichten über sechs Jahrzehnte aufmüpfiges Engagement.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
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Solarthermie-Anlage richtig nutzen