Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften im Zusammenhang mit einer Reisebuchung durch einen Minderjährigen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit einer Reisebuchung durch einen Minderjährigen gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften verstößt, indem sie zur Durchsetzung ihrer Rechte Rechtsprechung und Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) benennt, die nicht existieren, und außerdem behauptet, eine Loslösung von der Reise sei nur durch Zahlung einer vom Reiseveranstalter bestimmten Gebühr möglich.