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Klage gegen Invia Travel

Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften im Zusammenhang mit einer Reisebuchung durch einen Minderjährigen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Leipzig
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Invia Travel Germany GmbH
Dittrichring 18-20
04109 Leipzig
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit einer Reisebuchung durch einen Minderjährigen gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften verstößt, indem sie zur Durchsetzung ihrer Rechte Rechtsprechung und Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) benennt, die nicht existieren, und außerdem behauptet, eine Loslösung von der Reise sei nur durch Zahlung einer vom Reiseveranstalter bestimmten Gebühr möglich.