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Klage gegen Mörz Festszeltbetriebs GmbH

Unzulässige Vertragsbedingungen bei Tischreservierung in einem Festzelt
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Memmingen
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Mörz Festzeltbetriebs GmbH
Nebelhornstr. 5
86854 Amberg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Reservierung von Tischen in Festzelten einen „Mindestverzehr“ an die Reservierung knüpft, wobei sie für den Versand der Wertmarken zu diesem Mindestverzehr pauschale Kosten von 18,00 € sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € berechnet. Darüber hinaus wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte Wertmarken, die während einer bestimmten Veranstaltungsdauer nicht eingesetzt werden, ersatzlos verfallen lässt.