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HIS: Verbraucher sollten Recht auf kostenlose Selbstauskunft nutzen

Stand:
Im Hinweis- und Informationssystem (HIS) melden Versicherer Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall, um Missbrauch vorzubeugen.
Eine beschädigte Autofront nach einem Unfall.
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Im Auftrag des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sammelt die Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH (IIRFP) die von den beteiligten Versicherungsunternehmen eingereichten Meldungen insbesondere zu untypischen Schadenhäufigkeiten und Auffälligkeiten im Schadensfall. Die Daten werden in der Regel gemäß Bundesdatenschutzgesetz nach vier Kalenderjahren gelöscht. Die Frist beginnt mit dem Kalenderjahr, das der erstmaligen Speicherung folgt; sie kann also bis zu 4 Jahren und 364 Tagen dauern, wenn beispielsweise die Eintragung am 2. Januar erfolgt. Die Frist verlängert sich, wenn es vor Ablauf zu einer weiteren Meldung kommt. Maximal dürfen die Daten (knapp) zehn Jahre gespeichert werden.

Datei gegen Versicherungsbetrug

Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Erfasst werden Versicherungsfälle in den Sparten Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sachschaden, Leben (Wagnisstellen: Sonderwagnis, Berufsunfähigkeit, Pflegerente), Transport (mit Reiserücktritt, Reisegepäck) sowie Haftpflicht. Versicherer haben sich verpflichtet, betroffene Verbraucher über die Meldung zu informieren.

Generell geraten Versicherungsnehmer, die über kurze Zeiträume mehrere Schäden zur Regulierung anmelden, ins Visier der Unternehmen. Wenn beispielsweise zuerst die Designerbrille eines Freundes, auf die man sich während eines Besuchs gesetzt hat, über die Privathaftpflichtversicherung ersetzt werden soll und dann nur Monate später auch noch das Smartphone des besten Kumpels, weil auf dieses aus Versehen getreten wurde, werden die Versicherer berechtigterweise misstrauisch.

Andererseits können zum Beispiel in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung schnell zwei bis drei Schäden allein in einem Jahr zusammenkommen ‒ ohne dass dies verdächtig sein muss. Ein gestohlenes Fahrrad aus dem verschlossenen Keller, ein Herbststurm, der schwere Balkonmöbel herumwirbelt und ein auch noch durchnässtes Sofa, weil durch Hagelschlag erst die Fenster kaputt gingen und anschließend Regen in die Wohnung eindrang: Das ist kein ungewöhnliches Szenario.

Negative Folgen von Einträgen

Auf jeden Fall ist es nicht nur für solche Pechvögel gut zu wissen, welche Daten diesbezüglich in der HIS-Datei gespeichert sind. Wie in jeder großen Datei kann es bei den Einträgen auch zu Fehlern kommen. Diese können sich, wie auch bei den SCHUFA-Einträgen, für Betroffene negativ auswirken. Folge können höhere Prämien für den gesuchten Versicherungsschutz sein oder im schlechtesten Fall die Verweigerung eines Vertragsabschlusses. Übrigens können nicht nur falsche Einträge zu einer Erhöhung Prämienerhöhung oder Vertragsverweigerung führen, sondern auch Meldungen über bereits abgelehnte Anträge bei einem Versicherer wegen Vorerkrankungen.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale, das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr zu nutzen und bei festgestellten Fehlern eine Korrektur einzufordern. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung einer Ausweiskopie zu stellen bei:
  • informa HIS GmbH
    Kreuzberger Ring 68
    65205 Wiesbaden 

Das dazugehörige Formular gibt es auf deren Internetseite.

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