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Aktuelle Probleme in der Photovoltaik

Stand:
Nicht nur die Landesregierung setzt auf den Ausbau der Photovoltaik, um die Klimaziele zu erreichen, sondern auch Verbraucher:innen.
Zwei Handwerker montieren eine Solaranlage auf einem Hausdach

Über 80 Prozent der Verbraucher:innen befürworten eine stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien in Deutschland – insbesondere der Solarenergie. Dies spiegelt sich auch in unserer Beratung wider: Allein im vergangenen Jahr waren die Energieberater:innen bei über 1.400 Verbraucher:innen zu Hause und haben dort deren Dach auf die Eignung für eine Photovoltaik oder eine solarthermische Anlage geprüft. Das Interesse am Thema Solar ist groß.

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Auf dem Photovoltaikmarkt herrscht aktuell Goldgräberstimmung. Und viele, auch unseriöse Anbieter, wollen vom Kuchen etwas abhaben. Im Folgenden schildern wir die häufigsten Probleme.

Anbieterstruktur

Die Anbieterstrukturen können durch vier Gruppen aufgezeigt werden. Wir sehen Firmen aus dem klassischen Handwerk, die regelmäßig über die Innungen organisiert sind. Die häufigsten Gewerke sind Dachdecker, Zimmereien, Solateure, und das Elektrikerhandwerk. Größere Firmen, die als GmbHs organisiert sind, finden sich bei den Industrie- und Handwerkkammern.

Ein nicht unwesentlicher Teil der auf dem Solarmarkt tätigen Firmen sind Vertriebe, die ihre Aufträge aus der Ferne koordinieren. Dazu werden häufig Arbeitskolonnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland angeheuert. Diese Firmen machen massiv Werbung im Internet. Oft werden die vollmundigen Versprechen nicht gehalten. Verstärkt registrieren wir als vierte Gruppe Unternehmen, die nicht in Innung oder der Industrie- und Handelskammer organisiert sind.

Die beiden letzteren Gruppen bereiten uns in der Beratung die meisten Probleme.

Handwerksbetriebe sind stark ausgelastet. Und wie so oft, wenn eine hohe Nachfrage auftritt, ruft dies auch dubiose Anbieter auf den Plan. Seriöse Handwerksunternehmen vor Ort müssen Verbraucher:innen absagen oder sie auf einen Termin in der Zukunft verweisen. Häufig schauen sich Verbraucher:innen dann nach anderen Solarfirmen um. In den Beratungen beobachten wir eine große Zahl an grenzwertigen Unternehmen, denen es nur darauf ankommt, Photovoltaik-Anlagen zu verkaufen und mit Vorkassemodellen schnelles Geld zu machen. Hier gibt es Anbieter, die Photovoltaik-Anlagen von der „Stange“ verkaufen wollen – ohne ausreichende Planung. Die Begebenheiten des Daches oder auch die finanziellen Möglichkeiten der Verbraucher:innen werden dabei nicht im Blick gehalten.

Vertriebe bauen in der Regel keine Anlagen. Sie bedienen sich im besten Fall örtlicher Unternehmer. Oft sehen wir, dass Handwerker – im Namen der Vertriebe – durch die ganze Republik reisen, um eine Anlage ans Netz anzuschließen. Die Solarmodule werden regelmäßig von Unternehmen aus dem Ausland (Subunternehmer) auf den Dächern verbaut, oft mit massiven Mängeln. Zu einem Vertriebsunternehmen liegen uns im Jahr 2023 schon 32 (Stand November 2023) Beschwerden vor. Die Firma tritt ihre Forderungen, ohne dass Verbraucher:innen adäquat aufgeklärt werden, regelmäßig an eine Bank ab. Die Bank rechnet die Forderungen zu 90 Prozent mit der Behauptung ab, es handle sich vorliegend um einen Kaufvertrag mit einer Montagevereinbarung. In den Beschwerden berichten Verbraucher:innen, dass zwar Material und Teile angeliefert werden, ein Netzanschluss auf sich warten lässt, da niemand kommt, um die Module aufs Dach zu bringen oder die Anlage elektrisch auf den Netzanschluss vorzubereiten Auffällig ist, dass viele Vertriebsfirmen mit dem Versprechen eines „Rundum-sorglos-Pakets“ werben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das oft schon ein Merkmal, solche Firmen nicht zu beauftragen, da Probleme vorprogrammiert sind. Sobald Schwierigkeiten auftreten, tauchen die Vertriebsfirmen ab und lassen Verbraucher:innen im Regen stehen.

Unseriöse Betriebe haben die letzten Jahre stark zugenommen. Hier handelt es sich um Unternehmen, die massiv im Internet werben. Zum Teil haben die Verantwortlichen und ihre Mitarbeitenden keine handwerklichen Kenntnisse. Anlagen sind falsch geplant; der Netzanschluss wird vom Netzbetreiber abgelehnt, da die elektrische Anlage gravierende Mängel aufweist.

Die Verbraucherzentrale hat schon in den Jahren 2021 und 2022 Firmen abgemahnt. Die Verfahren wurden wegen Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Verstößen gegen verbraucherschützende Normen erfolgreich beendet.

Unseriöse Unternehmen fallen regelmäßig durch eine hohe Dichte an Mängeln (etwa beschädigte Ziegel, falscher elektrischer Aufbau, schleppende Umsetzung) auf.

Vertragstyp

Die Installation von Photovoltaikanlagen sind klassische Werkverträge, die von mindestens zwei Gewerken, wie Dachdecker oder Zimmermann und dem Elektrohandwerk geprägt sind. Gegenstand der Tätigkeit ist der Aufbau der Generatoren und der elektrische Anschluss an das Haus- und das Verteilnetz. Daneben stehen verschiedene Dienstleistung, etwa die An- und Schlussmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, die Meldung zum Marktstammdatenregister und eine ordentliche Anlagendokumentation.

Auch bei den Vertragsunterlagen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden unseriöse Anbieter immer wieder Möglichkeiten, rechtliche Schlupflöcher auszunutzen oder Verbraucher:innen zu überrumpeln. So stellen wir in den Beratungen fest, dass diese meist mit einem Vorauszahlungs- oder Vorkassemodell arbeiten. Verbraucher:innen sollen die komplette Anlage sofort bezahlen, ohne, dass diese Strom produziert und ins Netz einspeisen kann. Entscheidender Zeitpunkt für eine Zahlung ist das Einspeisen einer Anlage ins Netz. Erst dann kann eine Photovoltaik-Anlage abgenommen werden und der Unternehmer hat seinen Werklohn verdient.

Einzelprobleme

Unseriöse Firmen fallen immer wieder mit den gleichen Problemen auf:

  • „Cold calls“, Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher:innen.
  • Fehlende, fehlerhafte oder falsche Widerrufsbelehrung. Regelmäßig werden Verträge mit Vertriebsfirmen über das Internet oder im Haushalt der Verbraucher:innen geschlossen. Dann ist eine 14-tägige Widerrufsfrist zwingend vom Anbieter einzuräumen.
  • Verbraucher:innen werden nach Geltendmachung des Widerrufs konfrontiert, der Widerruf sei verspätet. Sie sollen mit ihren berechtigten Ansprüchen zurückgewiesen werden bzw. sollen sie eine „Stornogebühr“ zahlen, um sich „aus“ dem Vertrag zu kaufen.

 

Darüber hinaus kommt es immer wieder zu benachteiligenden, von der Verbraucherzentrale abgemahnten AGB-Klauseln, wie

  • unzulässige Empfangsbestätigungen
  • unzulässige Gerichtsstandvereinbarungen
  • Angabe von Nettopreisen
  • unrichtige Zahlungsziele und Zahlungsweisen
  • Benachteiligung bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.

 

Verbraucher:innen sollten vor einer Vertragsunterschrift also gut hinschauen. Zunächst gilt es sorgfältig zu planen, Vertragsangebote einzuholen und die Angebote auf „Herz und Nieren“ zu prüfen, um keine unschönen Überraschungen zu erleben.

Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.