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Aktuelle Informationen zum Heizöleinkauf

Stand:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über aktuelle Fragen zum Thema Heizöl.
Heizöllieferung Haus
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Auf dem Heizölmarkt hat es im vergangenen Jahr einige nachteilige Entwicklungen für Verbraucher:innen gegeben. Zum einen haben sich die Heizölpreise in Baden-Württemberg mehr als verdoppelt, zum anderen ist das Widerrufsrecht für im Fernabsatzgeschäft gekauftes Heizöl gekippt worden. Hier informieren wir über aktuelle Fragen zum Thema Heizöl.

1.    Die Rechtslage: Kein Widerrufsrecht

Noch Mitte des Jahres 2015 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil bekräftigt, dass Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei der Bestellung von Heizöl im Fernabsatz zusteht. Obgleich der dafür zugrundeliegende § 312g Absatz 2 Nummer 8 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) textlich unverändert geblieben ist, haben Verbraucher:innen seit Anfang September 2021 jedoch nicht länger das Recht, bei einem Heizölkauf, der über eine telefonische, schriftliche oder eine Online-Bestellung (Fernabsatz-Vertrag) zustande gekommen ist, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Heizölverträge sind seit vergangenem Jahr nach Abschluss sofort fix und unveränderlich.

Hintergrund ist ein europäischer Gesetzgebungsprozess, der eigentlich Verbraucherrechte stärken wollte, aber in der Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber dazu geführt hat, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 keine Anwendung mehr finden kann. Es besteht also seit 2021 für Verbraucher:innen kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr bei Heizölbestellungen im Fernabsatz

2.    CO2-Bepreisung – Hilfen für Heizölkunden

Aktuell sind keine staatlichen Maßnahmen bekannt, die Verbraucher:innen, die mit Heizöl Haus oder Wohnung heizen, entlasten sollen. Für Nutzer:innen von Öl- oder Holzpelletheizungen soll es lediglich die Möglichkeit geben, Leistungen aus einem Härtefallfond zu erhalten, soweit „unzumutbare Belastungen“ gegeben sind. Was hier vom Gesetzgeber im Einzelnen angedacht ist, ist jedoch noch komplett offen.

Die einzige Entlastung für Heizölnutzer:innen, ist die Aussetzung und Verschiebung der dritten Stufe der CO2-Bepreisung! Die für den 01.01.2023 vorgesehene Erhöhung um weitere fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr aufgeschoben. Es verbleibt zunächst bei einem Preis von 30 Euro pro Tonne. Das ist leider nur ein kleines Trostpflaster.

3.    Einkauf

Die Heizölpreise sind (Stand 30.11.2022) seit Mitte September kräftig gefallen und bewegen sich im Bundesdurchschnitt bei rund 124 EUR pro 100 Liter. Sie sind aber noch weit entfernt von den Durchschnittpreisen zur Jahreswende 2021/2022 von rund 90 EUR pro 100 Liter. Die weitere Preisentwicklung auf dem Heizölmarkt hängt von vielen Komponenten ab, sodass sich die Entwicklung für die Zukunft schwer bis gar nicht abschätzen lässt.

Verbraucher:innen mit unzureichend gefüllten Tanks rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sich jetzt zu bevorraten. Die Warte-Chancen gegenüber den Warte-Risiken sind kaum abschätzbar.

4.    Sammelbestellungen

Es kann sinnvoll sein, sich mit anderen Kunden zusammenzuschließen, um gemeinsam Heizöl zu ordern. So kann man trotz eigener, kleiner Liefermengen Rabatte der Heizöllieferanten mitnehmen. Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie in unserem Artikel „Sammelbestellungen für Heizöl: Mengenrabatte möglich“.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.