




Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Einstieg in die digitale Welt – erste Schritte im Internet“ am 28. September um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die bundesweite Ladesäulenverordnung, die das Laden von Elektrofahrzeugen regelt, wird zum 1. Januar 2022 angepasst. Sie können damit, neben der Bargeldzahlung, Ihre Rechnung mit Debit- und Kreditkarten an der Ladesäule zahlen. Bis Mitte 2023 haben Anbieter Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Betreiber von Ladestromsäulen müssen sicherstellen, dass sich am Ladepunkt oder in unmittelbarer Nähe der bargeldlose Zahlungsvorgang abwickeln lässt. Auch kontaktloses Bezahlen mit einer Debit- und Kreditkarte muss dann möglich sein. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO₂-Preis stufenweise wie angekündigt. Klimaschädliche fossile Brennstoffe werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO₂ belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher:innen weiter, so dass Erdgas oder Benzin teurer werden. Der CO₂-Anteil am Gesamtpreis von Heizöl und Diesel beträgt dann 9,5 Cent pro Liter und wird damit um 1,6 Cent pro Liter im Vergleich zum Jahr 2021 teurer. Bei Benzin liegt der CO₂-Anteil ab Januar bei 8,5 Cent pro Liter. Das ist ein Anstieg von knapp 1,5 Cent pro Liter im Vergleich zu 2021. Der CO₂-Preis für Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.
Anfang 2021 hatte die Bundesregierung einen CO₂-Preis für fossile Brennstoffe im Bereich Wärme und Verkehr eingeführt. Darüber sollten Sie als Verbraucher:innen zum Energiesparen angeregt werden, z.B. indem Sie Wärmepumpen zum Heizen umrüsten oder Ihr Wohngebäude dämmen. Oder im Straßenverkehr klimafreundliche Alternative nutzen, wie z.B. Elektroautos.
Mehr Informationen zum CO₂-Preis und warum er fast jeden Haushalt betrifft, haben wir in diesem Artikel genauer für Sie erläutert.
Die Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.
Der Pfändungsschutz wird ab dem 1. Januar 2022 verbessert. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher:innen wird dann auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldner:innen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien berücksichtigt.
Außerdem wurde die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert und modernisiert:
Sie haben Fragen zum P-Konto? Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen.
Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird auch für Altverträge Pflicht, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Haben Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, haben Sie ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.
Haben Sie Fragen zur Betriebsrente? In diesem Artikel lesen Sie mehr über die betriebliche Altersvorsorge.
Händler werden im Rahmen der Gewährleistung zukünftig verpflichtet, Updates für Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit erforderlich sind. Ansonsten gelten diese als mangelhaft. Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Zusätzlich müssen Anbieter Sie über die Bereitstellung der Updates informieren – installieren müssen Sie diese jedoch selbst. Waren mit digitalen Elementen sind zum Beispiel Smart TVs, Smart Watches oder "intelligente" Haushaltsgeräte, die nur mit einem digitalen Element funktionieren.
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge treten einige neue Regeln rund um die Vertragskündigung in Kraft. Drei davon stellen wir in diesem Podcast vor.
Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.
Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Danach würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge künftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, Sie können Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.
Wenn Sie künftig einen Laufzeitvertrag über eine Homepage abschließen, dann muss Ihr Vertragspartner ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Homepage platzieren. Dadurch sollen Sie einen Vertrag schneller und leichter wieder beenden können. Bislang müssen Sie oft langwierig suchen, bis Sie die Möglichkeit zur Kündigung gefunden haben.
Betreiber von Online-Marktplätzen (z.B. Amazon oder eBay) müssen ab dem 28. Mai 2022 klarer und deutlicher informieren. So müssen sie zum Beispiel angeben, woraus sich das Ranking der Angebote ergibt. Bei Angebotsvergleichen können Sie so besser erkennen, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden.
Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, Ihre ausdrückliche Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder. So sollen Sie vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt werden.
Anbieter von Kaffeefahrten müssen ab dem 28. Mai 2022 bereits in der Werbung für die Veranstaltung darüber informieren,
Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.
Die Einweg-Plastiktüte für den Einkauf ist ab Januar 2022 verboten. Der Handel darf die typischen Kunststofftüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern dann nicht mehr in Umlauf bringen. Weiterhin angeboten werden dürfen jedoch die sogenannten Hemdchenbeutel (Stärke weniger als 15 Mikrometer) an Obst-, Gemüse- und Frischetheken. Erlaubt sind auch Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff und Einkaufstüten aus Papier. Beide Varianten haben sich im Handel bereits etabliert.
Umwelt- und ressourcenbewusste Verbraucher:innen sollten nach Möglichkeit zum Einkaufen selbst einen Korb oder einen Mehrwegbeutel mitbringen und loses Obst, Gemüse sowie Backwaren ebenfalls in Mehrwegbeuteln oder -netzen verstauen.
Ab 1. Januar 2022 werden alle Getränkedosen und alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Einzige Ausnahme bilden reine Molkereiprodukte. Der Handel darf Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand bis zum 1. Juni abverkaufen.
Antworten auf Fragen zum Einwegpfand bekommen Sie in diesem Artikel.
Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht für die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Das deutsche Tierschutzgesetz enthält nun den Satz: "Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten." Nun wird entweder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert, oder die geschlüpften männlichen Küken werden alternativ als "Bruderhähne" gemästet. Deutschland ist das erste Land mit solch einem Verbot. Das bedeutet jedoch auch, dass aus dem Ausland importierte Eier dieser Regelung nicht unterliegen und weiterhin in Deutschland verkauft werden dürfen oder auch in Nudeln oder Kuchen verarbeitet werden können.
Mehr zum Thema Tierwohl erfahren Sie auf dieser Seite.
Ab 1. Januar 2022 sollten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen. Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ist aber kurz vor Jahresende verschoben und die Testphase verlängert worden. Noch nicht alle Arztpraxen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezepts. Diese dürfen ausnahmsweise zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen.
Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen zu können, brauchen Sie die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse. Den Rezeptcode können Sie in der Apotheke dann per App öffnen oder das Rezept vorab an eine Apotheke senden. Das E-Rezept wird stufenweise weiter ausgebaut, unter anderem für Heil- und Hilfsmittel. Patient:innen ohne Smartphone können sich das E-Rezept alternativ in der Arztpraxis mit Rezeptcode ausdrucken lassen.
Ab 1. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber. Schon seit Oktober 2021 bekommen gesetzlich Versicherte bei Krankschreibung keinen "gelben Zettel" mehr. Stattdessen geht die eAU digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse. Wie beim E-Rezept kann es aber sein, dass die Umsetzung nicht flächendeckend in allen Praxen pünktlich startet.
Alle Änderungen auf einen Blick finden Sie auf dieser Seite.