Kostenloses Online-Seminar "Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln" am 4. Dezember um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Bessere behördliche Verbraucherinformation

Stand:
Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren.
Kachel Aktive behördliche Verbraucherinformation BaWü
Off

Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren: Die Nutzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist umständlich, langwierig und kann mit unklaren oder immens hohen Kosten verbunden sein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stützt sich bei dieser Erkenntnis auf eigene Erfahrungen und auf Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auf der Seite https://verbraucherinfo.ua-bw.de veröffentlichte Informationen gemäß § 40 (1a) LFGB sind zudem schlecht auffindbar und von sehr heterogener Qualität.

Es ist daher höchste Zeit, die aktive behördliche Verbraucherinformation verbrauchergerecht und nutzerfreundlich zu gestalten. Notwendig ist ein Internetportal mit hinterlegter Datenbank, in dem alle zuständigen Behörden ihre Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zeitnah und vollständig veröffentlichen. Es bedarf einer einfachen Suche nach Anbietern, Produkten und/oder Parametern und deren Kontrollergebnissen. Die Aufbereitung der Ergebnisdarstellung muss über die Behörden hinweg einheitlich, vollständig und verständlich sein. Sinnvoll ist eine Verlinkung zum Portal „Lebensmittelwarnung.de“ der Bundesländer und des BVL.

Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Bild eines Hähnches mit Regionalwerbung

Wiesenhof scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Urteil des LG Oldenburg im Sinne der Verbraucherzentrale ist rechtskräftig
Packung der extrascharfen Hot Chips

"Hot-Chip-Challenge": Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern

Social-Media-Challenges mit scharfen Lebensmitteln können böse enden. Der Hersteller hat inzwischen den Verkauf von "Hot Chips" nach Deutschland gestoppt, es liegt aber noch Ware in den Regalen. Die Verbraucherzentralen fordern, die Chips bundesweit aus dem Verkehr zu ziehen.

Berechtigter Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag aufgrund einer coronabedingten Reisewarnung

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2023 (Az. 2 U 123/21)

Stornokosten bei einem Rücktritt können von dem Pauschalreiseveranstalter nicht geltend gemacht werden, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Die bereits geleistete Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.

Versäumnisurteil wegen fehlender Informationen im Fernabsatz

Landgericht Regensburg, Versäumnisurteil vom 5.10.2023 (Az. 2 HK O 1360/23)

Fehlende Informationen beim Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen. Keine Klarstellung wie sichergestellt wird, dass es sich bei den veröffentlichten Kundenbewertungen, um authentische Kundenbewertungen handelt.