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Bessere behördliche Verbraucherinformation

Stand:
Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren.
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Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren: Die Nutzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist umständlich, langwierig und kann mit unklaren oder immens hohen Kosten verbunden sein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stützt sich bei dieser Erkenntnis auf eigene Erfahrungen und auf Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auf der Seite https://verbraucherinfo.ua-bw.de veröffentlichte Informationen gemäß § 40 (1a) LFGB sind zudem schlecht auffindbar und von sehr heterogener Qualität.

Es ist daher höchste Zeit, die aktive behördliche Verbraucherinformation verbrauchergerecht und nutzerfreundlich zu gestalten. Notwendig ist ein Internetportal mit hinterlegter Datenbank, in dem alle zuständigen Behörden ihre Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zeitnah und vollständig veröffentlichen. Es bedarf einer einfachen Suche nach Anbietern, Produkten und/oder Parametern und deren Kontrollergebnissen. Die Aufbereitung der Ergebnisdarstellung muss über die Behörden hinweg einheitlich, vollständig und verständlich sein. Sinnvoll ist eine Verlinkung zum Portal „Lebensmittelwarnung.de“ der Bundesländer und des BVL.

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
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Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
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Besser für Umwelt und Geldbeutel

Verbraucherzentrale untersucht in einer Stichprobe Angebote und Preise von saisonalen Äpfeln, Birnen und Speisekürbissen