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Bessere behördliche Verbraucherinformation

Stand:
Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren.
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Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren: Die Nutzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist umständlich, langwierig und kann mit unklaren oder immens hohen Kosten verbunden sein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stützt sich bei dieser Erkenntnis auf eigene Erfahrungen und auf Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auf der Seite https://verbraucherinfo.ua-bw.de veröffentlichte Informationen gemäß § 40 (1a) LFGB sind zudem schlecht auffindbar und von sehr heterogener Qualität.

Es ist daher höchste Zeit, die aktive behördliche Verbraucherinformation verbrauchergerecht und nutzerfreundlich zu gestalten. Notwendig ist ein Internetportal mit hinterlegter Datenbank, in dem alle zuständigen Behörden ihre Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zeitnah und vollständig veröffentlichen. Es bedarf einer einfachen Suche nach Anbietern, Produkten und/oder Parametern und deren Kontrollergebnissen. Die Aufbereitung der Ergebnisdarstellung muss über die Behörden hinweg einheitlich, vollständig und verständlich sein. Sinnvoll ist eine Verlinkung zum Portal „Lebensmittelwarnung.de“ der Bundesländer und des BVL.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Heizung im Sommerbetrieb

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Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.