Kostenloses Online-Seminar "Dating – Das Geschäft mit der Liebe" am 12. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Diesel-Urteil: Mercedes muss Verantwortung für Abschalteinrichtung übernehmen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) eingereicht. Der Vorwurf: bewusste Manipulation von Abgaswerten. Deshalb setzt sich der vzbv für Schadenersatzansprüche für betroffene Verbraucher:innen ein. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart geurteilt und sich auf die Seite der Verbraucher:innen gestellt.
Foto eines an einer Straße geparkten Autos von vorne im Anschnitt

„Das Gericht bestätigt die Auffassung des vzbv, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Damit sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Diesel-Skandal nun schon zum zweiten Mal einen Erfolg für Verbraucher:innen erzielt.“, kommentiert Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim vzbv, die Entscheidung des Gerichts.

Off

Hintergründe und Folgen des Urteils

Das Urteil des OLG Stuttgart zu illegalen Abschalteinrichtungen folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni 2023. Demnach steht Verbraucher:innen ein Schadenersatz zu, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung installiert ist.

Für die betroffenen Euro-6-Fahrzeuge stellte das OLG nicht nur fest, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, sondern auch, dass die verantwortlichen Mitarbeiter:innen insoweit mit Schädigungsabsicht handelten und Mercedes dies verantworten muss.

Auch für die Euro-5-Modelle hat das Gericht festgestellt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaute. Allerdings verneinte es hier einen Vorsatz. Wenn der BGH dem OLG in diesem Punkt folgt, können Käufer der Euro-5-Modell zwar keine Rückabwicklung der Kaufverträge fordern. Sie können aber nach der Rechtsprechung des BGH eine Entschädigung in Höhe von 5% bis 15% des Kaufpreises verlangen.

Bereits 2020 erzielte der vzbv im Zuge des Diesel-Skandals einen Vergleich mit VW. Daraufhin erhielt fast eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer eine Entschädigung – insgesamt etwa 750 Millionen Euro.

Beide Parteien können das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) prüfen lassen. Mercedes hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Betroffene müssen sich bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil noch gedulden. 2.848 Verbraucher:innen hatten sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen.

Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.
Schmuckbild

Keine Gewährleistung bei Rabatt?

Ein Möbelhändler versuchte das Recht auf Gewährleistung unter anderem für reduzierte Waren und Ausstellungsstücke in seinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Doch das ist nicht erlaubt.
Junge Frau sitzt vor einem Laptop und macht sich Notizen

Kostenlose Online Seminare: Programm mit über 60 Vorträgen veröffentlicht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihr neues Online-Seminarprogramm bis Juli 2026 veröffentlicht.