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Diesel-Urteil: Mercedes muss Verantwortung für Abschalteinrichtung übernehmen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) eingereicht. Der Vorwurf: bewusste Manipulation von Abgaswerten. Deshalb setzt sich der vzbv für Schadenersatzansprüche für betroffene Verbraucher:innen ein. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart geurteilt und sich auf die Seite der Verbraucher:innen gestellt.
Klage gegen Mercedes-Benz-Group AG, Mercedes-Stern

„Das Gericht bestätigt die Auffassung des vzbv, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Damit sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Diesel-Skandal nun schon zum zweiten Mal einen Erfolg für Verbraucher:innen erzielt.“, kommentiert Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim vzbv, die Entscheidung des Gerichts.

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Hintergründe und Folgen des Urteils

Das Urteil des OLG Stuttgart zu illegalen Abschalteinrichtungen folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni 2023. Demnach steht Verbraucher:innen ein Schadenersatz zu, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung installiert ist.

Für die betroffenen Euro-6-Fahrzeuge stellte das OLG nicht nur fest, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, sondern auch, dass die verantwortlichen Mitarbeiter:innen insoweit mit Schädigungsabsicht handelten und Mercedes dies verantworten muss.

Auch für die Euro-5-Modelle hat das Gericht festgestellt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaute. Allerdings verneinte es hier einen Vorsatz. Wenn der BGH dem OLG in diesem Punkt folgt, können Käufer der Euro-5-Modell zwar keine Rückabwicklung der Kaufverträge fordern. Sie können aber nach der Rechtsprechung des BGH eine Entschädigung in Höhe von 5% bis 15% des Kaufpreises verlangen.

Bereits 2020 erzielte der vzbv im Zuge des Diesel-Skandals einen Vergleich mit VW. Daraufhin erhielt fast eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer eine Entschädigung – insgesamt etwa 750 Millionen Euro.

Beide Parteien können das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) prüfen lassen. Mercedes hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Betroffene müssen sich bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil noch gedulden. 2.848 Verbraucher:innen hatten sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.