Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Diesel-Urteil: Mercedes muss Verantwortung für Abschalteinrichtung übernehmen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) eingereicht. Der Vorwurf: bewusste Manipulation von Abgaswerten. Deshalb setzt sich der vzbv für Schadenersatzansprüche für betroffene Verbraucher:innen ein. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart geurteilt und sich auf die Seite der Verbraucher:innen gestellt.
Klage gegen Mercedes-Benz-Group AG, Mercedes-Stern

„Das Gericht bestätigt die Auffassung des vzbv, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Damit sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Diesel-Skandal nun schon zum zweiten Mal einen Erfolg für Verbraucher:innen erzielt.“, kommentiert Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim vzbv, die Entscheidung des Gerichts.

Off

Hintergründe und Folgen des Urteils

Das Urteil des OLG Stuttgart zu illegalen Abschalteinrichtungen folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni 2023. Demnach steht Verbraucher:innen ein Schadenersatz zu, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung installiert ist.

Für die betroffenen Euro-6-Fahrzeuge stellte das OLG nicht nur fest, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, sondern auch, dass die verantwortlichen Mitarbeiter:innen insoweit mit Schädigungsabsicht handelten und Mercedes dies verantworten muss.

Auch für die Euro-5-Modelle hat das Gericht festgestellt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaute. Allerdings verneinte es hier einen Vorsatz. Wenn der BGH dem OLG in diesem Punkt folgt, können Käufer der Euro-5-Modell zwar keine Rückabwicklung der Kaufverträge fordern. Sie können aber nach der Rechtsprechung des BGH eine Entschädigung in Höhe von 5% bis 15% des Kaufpreises verlangen.

Bereits 2020 erzielte der vzbv im Zuge des Diesel-Skandals einen Vergleich mit VW. Daraufhin erhielt fast eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer eine Entschädigung – insgesamt etwa 750 Millionen Euro.

Beide Parteien können das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) prüfen lassen. Mercedes hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Betroffene müssen sich bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil noch gedulden. 2.848 Verbraucher:innen hatten sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen.

Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.