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Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Stand:
Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Regierungsarbeit fällt durchwachsen aus.
  • Zum einen begrüßt der vzbv, dass die Sammelklage endlich kommt.
  • Zum anderen aber hat die Regierung bei den Reformen zur privaten Altersvorsorge und unabhängigen Patientenberatung die Verbraucher:innen aus dem Blick verloren.
  • Gleiches droht bei den Themen Werberegulierung ungesunder Lebensmittel und Klimageld.
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Das hat die Ampel bislang auf den Weg gebracht

Nach der Wahl am 26. September 2021 und der Bildung der Ampelkoalition setzte sich die Bundesregierung ambitionierte Ziele. Obwohl Inflation und Preissteigerungen nach wie vor viele Verbraucher:innen belasten, hat die Ampel bereits einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen oder zumindest anstoßen. "Gerade in Krisen und Umbrüchen ist Verbraucherschutz ein starkes Sicherheitsnetz für die Menschen. Fortschritt und Stärkung der Wirtschaft gehen nicht ohne Verbraucher:innen", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Sammelklage

Ein großer verbraucherpolitischer Erfolg ist die Einführung der Sammelklage. Sie wird voraussichtlich am 29. September 2023 vom Bundesrat beschlossen und im Oktober in Kraft treten. Damit können die Verbraucherzentralen, der vzbv und andere Verbraucherverbände künftig für Verbraucher:innen direkten Schadensersatz einklagen.

Entlastungspakete

In der Energie- und Preiskrise trugen die verschiedenen Entlastungspakete dazu bei, die Belastungen für Verbraucher:innen zu mindern. Inzwischen sind die Energiepreise wieder gesunken, nicht aber die für Lebensmittel. Diese steigen nach wie vor. Weil gerade steigende Lebensmittelpreise Verbraucher:innen belasten, fordert der vzbv eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte.

Deutschlandticket

Schon lang fordert der vzbv ein besseres ÖPNV-Angebot sowie einheitliche Tarife. Die Einführung des Deutschlandtickets ist somit ein Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings empfinden viele Verbraucher:innen Kauf und Kündigung als zu kompliziert. Das bestätigt auch ein Verbraucheraufruf des vzbv. Der vzbv fordert, den Ticketpreis von 49 Euro bis 2025 beizubehalten sowie ein bundeseinheitliches Sozialticket für 19 Euro und ein Familienticket einzuführen.

Bei diesen Themen hapert es noch

Zwei Reformvorhaben sind eine Enttäuschung für Verbraucher:innen:

Reform der privaten Altersvorsorge

Ernüchternd sind die angekündigten Vorhaben der Ampel-Regierung, die private Altersvorsorge zu reformieren. Verbraucher:innen müssen weiterhin auf lohnenswerte Angebote für die private Altersvorsorge warten. Die Regierung hält am Riester-System fest. Damit bedient sie aus Sicht des vzbv eher die Interessen der Anbieter, die überteuerte Produkte verkaufen, die nur wenig Rendite abwerfen. Der vzbv fordert einen öffentlich-rechtlichen Vorsorgefonds, der das Geld kostengünstig und renditestark in Aktien anlegt.

Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)

Der vzbv hatte eine unabhängige Patientenberatung gefordert, doch das Vorhaben droht zu scheitern. Die Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kommt nur schleppend voran. Zwar hat die Bundesregierung die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um eine Stiftung zu gründen. Doch immer noch haben Politik und Krankenkassen zu viel Einfluss auf die Finanzierung und Arbeitsweise der neuen UPD. Dies steht der Unabhängigkeit der Patientenberatung entgegen.

Diese Vorhaben drohen im Sande zu verlaufen oder verwässert zu werden

Einführung des Klimageldes

Bei der Einführung des Klimageldes hakt es. Die gesetzlichen Grundlagen für einen Auszahlungsmechanismus wurden zwar geschaffen, doch nun hängt die Umsetzung im Bundesfinanzministerium fest. Gerade weil die CO2-Preise in absehbarer Zeit steigen werden, ist die Rückzahlung der Einnahmen ein wichtiges verbraucherpolitisches Signal für Verbraucher:innen.

Regulierung von Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet

Auch das Vorhaben, Werbung für ungesunde Kinder-Lebensmittel zu regulieren, wurde angestoßen, droht aber im Sande zu verlaufen. Es gibt zwar einen Gesetzentwurf zu Werbung für Kinder-Lebensmittel, die zu viel Fett, Salz und Zucker enthalten, doch dieser Gesetzentwurf ist inzwischen durch Einschränkungen und Kompromisse so aufgeweicht worden, dass er zu scheitern droht. "Wenn die Bundesregierung den Schutz der Kinder ernst meint, muss sie sich jetzt zusammenraufen und den vorgestellten Kompromissvorschlag ohne Verwässerungen auf den Weg bringen", so vzbv-Vorständin Ramona Pop.

In seinem Politikcheck bewertet der vzbv regelmäßig, wie weit verbraucherpolitische Vorhaben bislang umgesetzt wurden. Mit dem interaktiven Webtool können Sie sich jederzeit über den Stand der Dinge informieren.

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CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.