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Finanzberatung aus Verbraucherperspektive

Stand:
Finanzberatung ist ein Vertrauensgut - was bedeutet das und welche Implikationen hat das?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein
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Verbraucher suchen eine Finanzberatung auf, weil sie für sich einen Informationsbedarf benennen. Sie betrachten sich als nicht gut genug informiert, um Geldanlageprodukte zu bewerten und anschließend die für sie bedarfsgerechten zu kaufen. Hier soll die Finanzberatung Abhilfe schaffen.

Verbraucher erwarten als Ergebnis der Finanzberatung eine bedarfsgerechte Empfehlung bzw. ein bedarfsgerechtes Produktangebot. Der Berater soll ihnen die Produkte empfehlen und verkaufen, mit denen sie ihr Ziel, - beispielsweise - eine ihren Lebensstandard sichernde Altersvorsorge, erreichen.

Bei der Inanspruchnahme der Finanzberatung stehen Verbraucher allerdings vor einem Problem: Sie müssen das Ergebnis der Beratung, d.h. die Bedarfsgerechtheit der empfohlenen Produkte, bewerten. Da sie aber einen Informationsbedarf für sich reklamiert haben, fehlen ihnen die für die Bewertung notwendigen Informationen. Das Verhältnis zwischen Verbraucher und Finanzberater ist also durch Informationsasymmetrie zu Lasten der Verbraucher gekennzeichnet. Verbraucher können sich die Informationen auch nicht in der notwendigen Tiefe aneignen (aufgrund z.B. eines begrenzten Zeitbudgets). Würden sie die Informationen besitzen, benötigten sie die Beratung nicht.

Finanzberatung ist daher aus der Perspektive der Verbraucher ein so genanntes Vertrauensgut, dessen Qualität sich der Bewertung durch die Verbraucher entzieht.

Für die Finanzberater ist damit aber ein Anreiz gegeben, die Beratung so zu gestalten, dass diese in ihrem Interesse liegt. Werden sie über Provisionen bezahlt, liegt es in ihrem Interesse, solche Produkte zu empfehlen und zu verkaufen, mit denen sie hohe Provisionen als Einnahmen erzielen können. Erhalten Sie ein Honorar, liegt es in ihrem Interesse, die Beratungszeit auszudehnen, um auf diese Weise hohe Einnahmen zu erzielen.

Aus dieser Situation kommen Verbraucher nicht heraus. Weder private Garantien noch private Gütesiegel helfen bei der Bewertung, denn Verbraucher müssten ja jetzt etwa den Eintritt des Garantiefalls oder die Zuverlässigkeit des Gütesiegels bewerten. Besäßen Sie die dazu notwendigen Informationen, könnten sie das Ergebnis der Beratung selbst bewerten.

Interaktive Grafik: Verkaufsgespräch beim "Finanzberater"

Klicken Sie auf die einzelnen Symbole in der Grafik, um mehr Informationen zu erhalten.

Ein Paar sitzt im Büro eines Finanzberaters zum Verkaufsgespräch
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.