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Buchtitel "Gesunde Ernährung von Anfang an": Pressematerial

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Gesunde Ernährung von Anfang an: Aktualisierter Ratgeber für Eltern
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Titelbild des Ratgebers "Gesunde Ernährung von Anfang an"Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei stellen sich frischgebackenen Eltern viele Fragen: Stillen oder Säuglingsmilch? Wasser oder Tee? Brei selbst kochen oder fertig kaufen? Mit oder ohne Fleisch? Angesichts der Flut an Informationen, Werbung und oft widersprüchlichen Empfehlungen, mit denen Mütter und Väter konfrontiert werden, bietet der aktualisierte Ratgeber „Gesunde Ernährung von Anfang an“ der Verbraucherzentrale verlässliche Antworten auf Ernährungsfragen im neuen Alltag mit einem Baby.

Das bereits in der 20. Auflage erschienene Buch informiert über die Vorzüge des Stillens und gibt gleichzeitig einen Überblick über Säuglingsmilchnahrungen, die als Muttermilchersatz dienen können. Ein zentrales Kapitel ist der Einführung von Breien und Beikost gewidmet – mit vielen Rezeptbeispielen zum Selberkochen der ersten Mahlzeiten und einer Checkliste für den Kauf von Fertigkost im Gläschen. Wie Eltern Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien bei ihren Kindern vorbeugen können, ist ebenso Bestandteil des Ratgebers wie der schrittweise Übergang zur Familienkost. Auch das Thema vegetarische und vegane Ernährung wird dabei behandelt. Im gesamten Buch setzen sich die Autorinnen kritisch mit den Marketingversprechen der Lebensmittelindustrie auseinander und zeigen Alternativen zu den oft überflüssigen und teuren Baby- und Kinderprodukten auf.

Der Ratgeber „Gesunde Ernährung von Anfang an“ hat 116 Seiten und kostet 12,00 Euro, als E-Book 9,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis für Redaktionen:

Rezensionsexemplare unter Tel. 0211 / 91 380-1363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.