Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 3. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buchtitel "Immobilienverkauf": Pressematerial

Stand:
In zwölf Schritten zum Immobilienverkauf: Neuer Ratgeber bietet Leitfaden und mehr als 100 Checklisten
Off

Titelbild des Ratgebers ImmobilienverkaufSeit Ende 2020 ist es beim Immobilienverkauf nicht mehr möglich, dem Käufer die Maklerprovision vollständig aufzubürden. Das neue Maklerrecht sieht vor, dass Verkäufer mindestens die Hälfte dieser Kosten tragen müssen. Wer den Verkauf von Haus oder Wohnung hingegen selbst organisiert, kommt nicht nur um die Provision herum. Sondern behält die Entscheidung, an wen die lieb gewordenen vier Wände weitergegeben werden, auch in der eigenen Hand. Der neue Ratgeber „Immobilienverkauf“ der Verbraucherzentrale begleitet das Vorhaben Schritt für Schritt. Wer in Eigenregie verkaufen möchte, findet hier das nötige Praxiswissen – wer mit Makler verkauft, kann mit der Lektüre mögliche Kosten- und Vertragsfallen vermeiden.

Von der Wertermittlung über die Erstellung der Verkaufsanzeige und Notarsuche bis hin zur Grundbuchumschreibung begleitet das Buch in zwölf Schritten beim Verkaufsvorhaben. Anhand von mehr als 100 Checklisten können Leserinnen und Leser noch einmal überprüfen, ob sie an alles gedacht haben. Denn selbst wer seine Immobilie mithilfe eines Maklers veräußert, ist nicht automatisch von rechtlichen Pflichten gegenüber dem Käufer befreit. Auch kann es wichtig sein, dass ein Rechtsanwalt die Vertragsklauseln, die ein Notar entworfen hat, nochmals unabhängig überprüft.

Der Ratgeber „Immobilienverkauf. Haus oder Wohnung – mit oder ohne Makler. Das große Praxis-Handbuch“ hat 392 Seiten und kostet 34,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Wärmepumpe an moderner Hauswand

Gut beraten zur richtigen Wärmepumpe

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Auswahl der passenden Wärmepumpe
Mann bekommt Haarentfernung mit Laser auf Rücken

„Dauerhafte Haarentfernung“ gibt es nicht

Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen irreführende Werbung
Altersvorsorge Rente

Private Altersvorsorge

Wie gehe ich konkret vor, wenn ich meine private Altersvorsorge planen will?
Mann bekommt Haarentfernung mit Laser auf Rücken

Sommer, Sonne, „dauerhafte Haarentfernung“?

Kosmetikstudios und andere Dienstleister werben immer wieder mit „dauerhafter Haarentfernung“. Das ist nicht nur irreführend, sondern auch teuer. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für Verbraucher:innen, die unliebsamen Haaren dennoch bei einschlägigen Dienstleistern zu Leibe rücken möchten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.