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Buchtitel "Immobilienverkauf": Pressematerial

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In zwölf Schritten zum Immobilienverkauf: Neuer Ratgeber bietet Leitfaden und mehr als 100 Checklisten
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Titelbild des Ratgebers ImmobilienverkaufSeit Ende 2020 ist es beim Immobilienverkauf nicht mehr möglich, dem Käufer die Maklerprovision vollständig aufzubürden. Das neue Maklerrecht sieht vor, dass Verkäufer mindestens die Hälfte dieser Kosten tragen müssen. Wer den Verkauf von Haus oder Wohnung hingegen selbst organisiert, kommt nicht nur um die Provision herum. Sondern behält die Entscheidung, an wen die lieb gewordenen vier Wände weitergegeben werden, auch in der eigenen Hand. Der neue Ratgeber „Immobilienverkauf“ der Verbraucherzentrale begleitet das Vorhaben Schritt für Schritt. Wer in Eigenregie verkaufen möchte, findet hier das nötige Praxiswissen – wer mit Makler verkauft, kann mit der Lektüre mögliche Kosten- und Vertragsfallen vermeiden.

Von der Wertermittlung über die Erstellung der Verkaufsanzeige und Notarsuche bis hin zur Grundbuchumschreibung begleitet das Buch in zwölf Schritten beim Verkaufsvorhaben. Anhand von mehr als 100 Checklisten können Leserinnen und Leser noch einmal überprüfen, ob sie an alles gedacht haben. Denn selbst wer seine Immobilie mithilfe eines Maklers veräußert, ist nicht automatisch von rechtlichen Pflichten gegenüber dem Käufer befreit. Auch kann es wichtig sein, dass ein Rechtsanwalt die Vertragsklauseln, die ein Notar entworfen hat, nochmals unabhängig überprüft.

Der Ratgeber „Immobilienverkauf. Haus oder Wohnung – mit oder ohne Makler. Das große Praxis-Handbuch“ hat 392 Seiten und kostet 34,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.