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Buchtitel "Immobilienverkauf": Pressematerial

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In zwölf Schritten zum Immobilienverkauf: Neuer Ratgeber bietet Leitfaden und mehr als 100 Checklisten
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Titelbild des Ratgebers ImmobilienverkaufSeit Ende 2020 ist es beim Immobilienverkauf nicht mehr möglich, dem Käufer die Maklerprovision vollständig aufzubürden. Das neue Maklerrecht sieht vor, dass Verkäufer mindestens die Hälfte dieser Kosten tragen müssen. Wer den Verkauf von Haus oder Wohnung hingegen selbst organisiert, kommt nicht nur um die Provision herum. Sondern behält die Entscheidung, an wen die lieb gewordenen vier Wände weitergegeben werden, auch in der eigenen Hand. Der neue Ratgeber „Immobilienverkauf“ der Verbraucherzentrale begleitet das Vorhaben Schritt für Schritt. Wer in Eigenregie verkaufen möchte, findet hier das nötige Praxiswissen – wer mit Makler verkauft, kann mit der Lektüre mögliche Kosten- und Vertragsfallen vermeiden.

Von der Wertermittlung über die Erstellung der Verkaufsanzeige und Notarsuche bis hin zur Grundbuchumschreibung begleitet das Buch in zwölf Schritten beim Verkaufsvorhaben. Anhand von mehr als 100 Checklisten können Leserinnen und Leser noch einmal überprüfen, ob sie an alles gedacht haben. Denn selbst wer seine Immobilie mithilfe eines Maklers veräußert, ist nicht automatisch von rechtlichen Pflichten gegenüber dem Käufer befreit. Auch kann es wichtig sein, dass ein Rechtsanwalt die Vertragsklauseln, die ein Notar entworfen hat, nochmals unabhängig überprüft.

Der Ratgeber „Immobilienverkauf. Haus oder Wohnung – mit oder ohne Makler. Das große Praxis-Handbuch“ hat 392 Seiten und kostet 34,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

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Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
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LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
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Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

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