Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Buchtitel "Bärenstarke Kinderkost": Pressematerial

Bärenstarke Kinderkost: Ratgeber bringt Leckeres schnell auf den Tisch
Off

Titelbild des Ratgebers Bärenstarke KinderkostFast alle Familien essen mindestens einmal am Tag gemeinsam zu Hause – meist abends. Was Studien als Alltagsroutine zutage gebracht haben, bedeutet aber vielfach einen Spagat, wenn in eng getakteten Zeitplänen zwischen Schule, Kita, Job und Freizeit schnell Leckeres und Gesundes auf den Tisch kommen soll. Mit dem – gerade in 15. Auflage erschienenen – Ratgeber „Bärenstarke Kinderkost“ der Verbraucherzentrale gibt es dabei praktische Unterstützung. Was kleinen Essern vom zweiten bis zum

14. Lebensjahr schmeckt und zugleich ihren Bedarf an Vitaminen, Nähr- und Ballaststoffen deckt: Es bedarf nur wenig Zeit, um mit den rund 85 Rezepten Leckeres auf den Tisch zu bringen.

Das Buch gibt Wissenswertes an die Hand, was Kinder brauchen und wie viel. Wie hoch deren Energiebedarf in welchem Alter ist, ob der Körper Süßes braucht oder ob eine Extrawurst mit speziellen Kinderlebensmitteln sinnvoll ist. Ein Kapitel, was man über die einzelnen Lebensmittel und über Lebensmittelunverträglichkeiten wissen sollte, rundet die Einführung ab.

Dass gut geplant schon halb gekocht ist – dahinter verbirgt sich echte Hilfe für eine „bärenstarke Kinderkost“. Der Rezeptteil enthält dafür Anregungen für alle Mahlzeiten: vom Blitzbrot mit Kernen zum Frühstück über Omas Lieblingssuppe mit Grießklößchen bis hin zu Hauptgerichten wie knusprigen Pizzaschnecken oder Fischburgern mit Dillsoße. Als Nachtisch könnte es Birnen-Crumble oder süße Quark-Öl-Bärchen geben. Fast nebenbei gelingt es damit – auch im hektischen Familienalltag –, Appetit auf Gesundes zu machen und die Essgewohnheiten der Jüngsten nachhaltig zu prägen.

Der Ratgeber „Bärenstarke Kinderkost. Einfach, schnell und lecker“ hat 216 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Gesunde Ernährung von Anfang an
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.