Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Sicher im Netz unterwegs" am 12. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buchtitel "Lexikon Eigentumswohnung": Pressematerial

Praxiswissen für Wohnungseigentümer
Nachschlagewerk bietet Antworten von A bis Z

Off

Titelbild des Ratgebers Lexikon EigentumswohnungSuchen, Finden, Finanzieren, Kaufen – damit ist es beim Erwerb einer Eigentumswohnung nicht getan. Denn rund um das Miteigentum an einer Immobilie gibt es eine Reihe rechtlicher Verpflichtungen. Und daneben gelten jeweils eigene Regeln – je nachdem, ob man in das Objekt selbst einzieht oder es vermietet. Auf jeden Fall heißt es: Die richtigen Weichen stellen, um Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermeiden. Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale informiert über viele wichtige Fragen rund um Verwaltung, Verträge, Gesetze und Vereinbarungen.

Übersichtlich von A bis Z gegliedert ist zum Beispiel zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen eine Eigentumswohnung beruflich genutzt werden kann. Oder wie viel Geld die Gemeinschaft pro Jahr für die Instandhaltung des Gebäudes zurückstellen sollte. Ganz praktisch wird es bei der Frage, wer etwa die Jahresabrechnung prüft, wer bei der Eigentümerversammlung abstimmen darf oder wie sich die Treppenhausreinigung regeln lässt. Der Ratgeber erläutert auch die juristischen Möglichkeiten bei ernsthaften Interessenkonflikten, empfiehlt jedoch, zunächst im Gespräch Standpunkte auszutauschen und Kompromisse zu suchen. Aufgezeigt wird auch, wie Absprachen schriftlich festgehalten werden. Denn nur dann gibt es im Streitfall einen Nachweis über das verabredete Verfahren – und wer sich gegebenenfalls nicht daran gehalten hat.

Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung. Praxiswissen von A bis Z“ hat 384 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.


Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.
 

 

Irreführende Nachhaltigkeitswerbung für Finanzprodukte

LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Die Liqid Asset Management GmbH warb im Rahmen ihrer Internetwerbung damit, dass man sich aus Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie, eine angeblich auch nachhaltige Anlagestrategie zusammenstellen kann.

Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

LG Stuttgart, Urteil vom 7.9.2023, 35 O 80 /23 KfH, noch nicht rechtskräftig

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
Junge Frau hält wiederverwertbaren Kaffeebecher in einer Hand

Da geht noch mehr

Verbraucherzentrale untersucht die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Eine Transparenzoffensive hatte die SCHUFA im letzten Jahr angekündigt. Dabei soll auch die App 'bonify' helfen, mit der sich Verbraucher:innen kostenlos über ihre Kreditwürdigkeit informieren können. Aber wie viel ist dran an den guten Vorsätzen der seit Jahren in der Kritik stehenden Auskunftei?

Keine Inkassoforderung ohne Vertrag

LG Berlin, Urteil vom 18.9.2023, Az. 101 O 84/22 (nicht rechtskräftig)

Die Grover Group Deutschland GmbH hat Forderungsschreiben mit 10 Euro Mahngebühr an Verbraucher:innen geschickt, ohne einen Ansppruch zu haben.