Kostenloses Online-Seminar "Wichtige Rechtsfragen zur Fernwärme" am 12. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Buchtitel "Lexikon Eigentumswohnung": Pressematerial

Praxiswissen für Wohnungseigentümer: Nachschlagewerk bietet Antworten von A bis Z
Off

Titelbild des Ratgebers Lexikon EigentumswohnungSuchen, Finden, Finanzieren, Kaufen – damit ist es beim Erwerb einer Eigentumswohnung nicht getan. Denn rund um das Miteigentum an einer Immobilie gibt es eine Reihe rechtlicher Verpflichtungen. Und daneben gelten jeweils eigene Regeln – je nachdem, ob man in das Objekt selbst einzieht oder es vermietet. Auf jeden Fall heißt es: Die richtigen Weichen stellen, um Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermeiden. Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale informiert über viele wichtige Fragen rund um Verwaltung, Verträge, Gesetze und Vereinbarungen.

Übersichtlich von A bis Z gegliedert ist zum Beispiel zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen eine Eigentumswohnung beruflich genutzt werden kann. Oder wie viel Geld die Gemeinschaft pro Jahr für die Instandhaltung des Gebäudes zurückstellen sollte. Ganz praktisch wird es bei der Frage, wer etwa die Jahresabrechnung prüft, wer bei der Eigentümerversammlung abstimmen darf oder wie sich die Treppenhausreinigung regeln lässt. Der Ratgeber erläutert auch die juristischen Möglichkeiten bei ernsthaften Interessenkonflikten, empfiehlt jedoch, zunächst im Gespräch Standpunkte auszutauschen und Kompromisse zu suchen. Aufgezeigt wird auch, wie Absprachen schriftlich festgehalten werden. Denn nur dann gibt es im Streitfall einen Nachweis über das verabredete Verfahren – und wer sich gegebenenfalls nicht daran gehalten hat.

Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung. Praxiswissen von A bis Z“ hat 384 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Irreführender „Super-Knüller“- Preis bei Edeka

Landgericht Offenburg, Urteil vom 08.07.2025 (Az. 5 O 1/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2026 (Az. 14 U 83/25)

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung, wenn der angegebene Preis tatsächlich höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage
Schmuckbild

Solarstrom einfach an die Nachbarschaft verkaufen

Neue gesetzliche Regelungen erleichtern den lokalen Austausch
Richter unterzeichnet Urteil

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Volksbank pur durch.
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.