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Buchtitel "Patchworkfamilie": Pressematerial

Stand:
Patchworkfamilie: Geld- und Rechtsfragen gut geregelt
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Titelbild des Ratgebers "Patchworkfamilie"Die Formen des Zusammenlebens sind vielfältiger geworden: Immer mehr Familien leben heute in Patchworkstrukturen. Diese Realität scheint allerdings beim Gesetzgeber noch keine Rolle zu spielen – wie zum Beispiel beim Erb- oder Steuerrecht. Gerade vor diesem Hintergrund will der Ratgeber „Patchworkfamilie“ der Verbraucherzentrale ermutigen, über Geld zu sprechen und gemeinsame Regelungen für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu finden.

Offene Fragen und Klärungsbedarf gibt es innerhalb der neuen familiären Konstellationen genug: Wie wirken sich Stiefkinder auf Rentenansprüche aus? Verlieren Alleinerziehende ihren Unterhaltsvorschuss, wenn sie mit einem neuen Partner zusammenziehen? Wie können kinderreiche Patchworkfamilien von höheren Leistungen beim Kindergeld profitieren?

Der Ratgeber beleuchtet rechtliche Ansprüche, erklärt die Vor- und Nachteile möglicher Kontenmodelle für das gemeinsame Haushalten und gibt ganz praktische Tipps, die helfen sollen auch mit einem geringem Budget auszukommen. Zusätzliche Orientierung bieten Checklisten und  lebensnahe Beispiele aus der Praxis.

Der Ratgeber „Patchworkfamilie. Meins. Deins. Unser. So regeln Sie Geld- und Rechtsfragen“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.