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Buchtitel "Patchworkfamilie": Pressematerial

Stand:
Patchworkfamilie: Geld- und Rechtsfragen gut geregelt
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Titelbild des Ratgebers "Patchworkfamilie"Die Formen des Zusammenlebens sind vielfältiger geworden: Immer mehr Familien leben heute in Patchworkstrukturen. Diese Realität scheint allerdings beim Gesetzgeber noch keine Rolle zu spielen – wie zum Beispiel beim Erb- oder Steuerrecht. Gerade vor diesem Hintergrund will der Ratgeber „Patchworkfamilie“ der Verbraucherzentrale ermutigen, über Geld zu sprechen und gemeinsame Regelungen für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu finden.

Offene Fragen und Klärungsbedarf gibt es innerhalb der neuen familiären Konstellationen genug: Wie wirken sich Stiefkinder auf Rentenansprüche aus? Verlieren Alleinerziehende ihren Unterhaltsvorschuss, wenn sie mit einem neuen Partner zusammenziehen? Wie können kinderreiche Patchworkfamilien von höheren Leistungen beim Kindergeld profitieren?

Der Ratgeber beleuchtet rechtliche Ansprüche, erklärt die Vor- und Nachteile möglicher Kontenmodelle für das gemeinsame Haushalten und gibt ganz praktische Tipps, die helfen sollen auch mit einem geringem Budget auszukommen. Zusätzliche Orientierung bieten Checklisten und  lebensnahe Beispiele aus der Praxis.

Der Ratgeber „Patchworkfamilie. Meins. Deins. Unser. So regeln Sie Geld- und Rechtsfragen“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

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OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
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