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Buchtitel "Das Pflegegutachten": Pressematerial

Ratgeber „Das Pflegegutachten“: Gut vorbereitet für den Gutachterbesuch
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Titelbild des Ratgebers "Das Pflegegutachten"Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen will, kommt um einen Besuch des Medizinischen Dienstes nicht herum. Ein Gutachter verschafft sich dabei einen Eindruck, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann und welche Hilfe benötigt wird. Die gute Vorbereitung auf die Erstbegutachtung ist also wichtig. Denn schließlich wird hiernach beurteilt, welcher Pflegegrad zusteht und wie viel Pflegegeld es beispielsweise gibt, um die häusliche Pflege durch Angehörige zu organisieren. Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale begleitet vom Antrag übers Verfahren bis zur Bewilligung.

Eine umfangreiche Checkliste ermöglicht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich über alle Bereiche zu informieren, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden. Erläutert wird, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen und mit welchen Fragen des Gutachters zu rechnen ist. Es werden Verhaltenstipps rund um dessen Besuch gegeben. Aufgezeigt wird, welche Pflegeleistung im Einzelfall eine sinnvolle Hilfe bietet und wie ein möglicher Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse zu formulieren ist. Ein eigenes Kapitel behandelt die Besonderheiten bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.

Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ hat 156 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro. 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis für Redaktionen:

Rezensionsexemplare unter Tel. 0211 / 91 380-1363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
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Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen