Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.