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Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")

Geldscheine mit Schloss verriegelt
Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.
Konto gepfändet – und nun?
Konto gepfändet – und nun? So können Sie ihr Geld schützen.
Das P-Konto bietet Schutz bei  Kontopfändungen in drei Stufen: Erste Stufe  automatisch  geschützter  Grundfreibetrag  1.340 € . Zweite Stufe  Pauschal erhöhter  Freibetrag mit  Bescheinigung. Dritte Stufe  individuell erhöhter Freibetrag per  Entscheidung
Erste Stufe Grundfreibetrag bis 1.340 Euro.
Zweite Stufe  Erhöhter Schutz  durch Bescheinigung.
Dritte Stufe  Höchster Schutz Individueller Freibetrag durch Entscheidung von  Vollstreckungsgericht bzw. Vollstreckungsstelle
Konto gepfändet – und nun? So können Sie ihr Geld schützen.
P-Konto bietet Schutz bei Kontopfändungen in drei Stufen
Erste Stufe Grundfreibetrag  1.410 €
Zweite Stufe Erhöhter Schutz durch Bescheinigung
Höchster Schutz Individueller Freibetrag durch Entscheidung von  Vollstreckungsgericht bzw. Vollstreckungsstelle