Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Ernährungs- und Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer

Stand:
Die Verbraucherzentralen haben in Zusammenarbeit mit einigen Landessportbünden das mehrteilige Seminarpaket "Mehr Ernährungskompetenzen im Sport - Ernährungs- und Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer" entwickelt.
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Lebensmittel für Sportler werden heute in Supermärkten, Drogerien oder gleich im Fitnessstudio angeboten. Durch ihre Aufmachung erwecken sie nicht selten den Eindruck, dass schon ihr Verzehr die Figur formen und die Muskeln wachsen lassen könnte.

Aber: Der Begriff "Sportlerlebensmittel" ist gesetzlich nicht definiert. Als Sportlerlebensmittel werden sowohl herkömmliche Lebensmittel als auch Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel verkauft. Vorsicht ist bei Sportlerlebensmitteln aus dem Internet geboten. Hier können nicht deklarierte, gesundheitsschädliche Stoffe - ggf. Dopingsubstanzen - enthalten sein.

Benötigen Sportler extra Nahrungsergänzungsmittel oder Proteinpulver um fit zu sein? Was sollte man vor und nach dem Training essen? Dies sind nur zwei von vielen Fragen, die die Verbraucherzentrale in Seminaren zum Thema "Lebensmittel und Ernährung im Sport" für Übungsleiter und Trainer aufgreift.

Das Seminarpaket besteht aus insgesamt neun Modulen, die flexibel eingesetzt werden können. Jedes Kapitel beginnt mit einer Vorstellung aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse und kurzen, prägnanten Informationen. Am Ende jedes Theorieabschnittes folgen Vorschläge für die praktische Umsetzung eines Themas. Zudem sind an entsprechender Stelle Verweise zu den notwendigen Materialien - von Handouts über PowerPoint-Präsentation bis hin zu den erforderlichen Utensilien für die Umsetzung der Seminarmethoden - eingefügt. Eine detaillierte Checkliste gibt darüber hinaus einen Überblick über die benötigten Seminarmaterialien.

Folgende neun Module stehen zur Verfügung:

Vorsprung durch leistungsgerechte Ernährung: Essen in Training und Wettkampf

Sportliche Durstlöscher: Trinken und Getränke

Fair Play für die Konsumenten: Lebensmittelkennzeichnung

Verlockende Angebote mit Nebenwirkungen: Lebensmittelwerbung rund um den Sport

Nur bedingt ein Gewinn: Sportlerlebensmittel

In vielen Fällen ein Eigentor: Nahrungsergänzungsmittel im Sport

Wettlauf gegen die Pfunde: Abnehmen und Gewichtsmanagement

Mitunter rekordverdächtig riskant: Konsum- und Essverhalten im Sport

Mit Zwischenmahlzeiten ins Finale: Verpflegung bei Wettkämpfen und Vereinsveranstaltungen

Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.