Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Ernährungs- und Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer

Stand:
Die Verbraucherzentralen haben in Zusammenarbeit mit einigen Landessportbünden das mehrteilige Seminarpaket "Mehr Ernährungskompetenzen im Sport - Ernährungs- und Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer" entwickelt.
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Lebensmittel für Sportler werden heute in Supermärkten, Drogerien oder gleich im Fitnessstudio angeboten. Durch ihre Aufmachung erwecken sie nicht selten den Eindruck, dass schon ihr Verzehr die Figur formen und die Muskeln wachsen lassen könnte.

Aber: Der Begriff "Sportlerlebensmittel" ist gesetzlich nicht definiert. Als Sportlerlebensmittel werden sowohl herkömmliche Lebensmittel als auch Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel verkauft. Vorsicht ist bei Sportlerlebensmitteln aus dem Internet geboten. Hier können nicht deklarierte, gesundheitsschädliche Stoffe - ggf. Dopingsubstanzen - enthalten sein.

Benötigen Sportler extra Nahrungsergänzungsmittel oder Proteinpulver um fit zu sein? Was sollte man vor und nach dem Training essen? Dies sind nur zwei von vielen Fragen, die die Verbraucherzentrale in Seminaren zum Thema "Lebensmittel und Ernährung im Sport" für Übungsleiter und Trainer aufgreift.

Das Seminarpaket besteht aus insgesamt neun Modulen, die flexibel eingesetzt werden können. Jedes Kapitel beginnt mit einer Vorstellung aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse und kurzen, prägnanten Informationen. Am Ende jedes Theorieabschnittes folgen Vorschläge für die praktische Umsetzung eines Themas. Zudem sind an entsprechender Stelle Verweise zu den notwendigen Materialien - von Handouts über PowerPoint-Präsentation bis hin zu den erforderlichen Utensilien für die Umsetzung der Seminarmethoden - eingefügt. Eine detaillierte Checkliste gibt darüber hinaus einen Überblick über die benötigten Seminarmaterialien.

Folgende neun Module stehen zur Verfügung:

Vorsprung durch leistungsgerechte Ernährung: Essen in Training und Wettkampf

Sportliche Durstlöscher: Trinken und Getränke

Fair Play für die Konsumenten: Lebensmittelkennzeichnung

Verlockende Angebote mit Nebenwirkungen: Lebensmittelwerbung rund um den Sport

Nur bedingt ein Gewinn: Sportlerlebensmittel

In vielen Fällen ein Eigentor: Nahrungsergänzungsmittel im Sport

Wettlauf gegen die Pfunde: Abnehmen und Gewichtsmanagement

Mitunter rekordverdächtig riskant: Konsum- und Essverhalten im Sport

Mit Zwischenmahlzeiten ins Finale: Verpflegung bei Wettkämpfen und Vereinsveranstaltungen

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HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.