Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Ernährungs- und Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer

Stand:
Die Verbraucherzentralen haben in Zusammenarbeit mit einigen Landessportbünden das mehrteilige Seminarpaket "Mehr Ernährungskompetenzen im Sport - Ernährungs- und Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer" entwickelt.
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Lebensmittel für Sportler werden heute in Supermärkten, Drogerien oder gleich im Fitnessstudio angeboten. Durch ihre Aufmachung erwecken sie nicht selten den Eindruck, dass schon ihr Verzehr die Figur formen und die Muskeln wachsen lassen könnte.

Aber: Der Begriff "Sportlerlebensmittel" ist gesetzlich nicht definiert. Als Sportlerlebensmittel werden sowohl herkömmliche Lebensmittel als auch Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel verkauft. Vorsicht ist bei Sportlerlebensmitteln aus dem Internet geboten. Hier können nicht deklarierte, gesundheitsschädliche Stoffe - ggf. Dopingsubstanzen - enthalten sein.

Benötigen Sportler extra Nahrungsergänzungsmittel oder Proteinpulver um fit zu sein? Was sollte man vor und nach dem Training essen? Dies sind nur zwei von vielen Fragen, die die Verbraucherzentrale in Seminaren zum Thema "Lebensmittel und Ernährung im Sport" für Übungsleiter und Trainer aufgreift.

Das Seminarpaket besteht aus insgesamt neun Modulen, die flexibel eingesetzt werden können. Jedes Kapitel beginnt mit einer Vorstellung aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse und kurzen, prägnanten Informationen. Am Ende jedes Theorieabschnittes folgen Vorschläge für die praktische Umsetzung eines Themas. Zudem sind an entsprechender Stelle Verweise zu den notwendigen Materialien - von Handouts über PowerPoint-Präsentation bis hin zu den erforderlichen Utensilien für die Umsetzung der Seminarmethoden - eingefügt. Eine detaillierte Checkliste gibt darüber hinaus einen Überblick über die benötigten Seminarmaterialien.

Folgende neun Module stehen zur Verfügung:

Vorsprung durch leistungsgerechte Ernährung: Essen in Training und Wettkampf

Sportliche Durstlöscher: Trinken und Getränke

Fair Play für die Konsumenten: Lebensmittelkennzeichnung

Verlockende Angebote mit Nebenwirkungen: Lebensmittelwerbung rund um den Sport

Nur bedingt ein Gewinn: Sportlerlebensmittel

In vielen Fällen ein Eigentor: Nahrungsergänzungsmittel im Sport

Wettlauf gegen die Pfunde: Abnehmen und Gewichtsmanagement

Mitunter rekordverdächtig riskant: Konsum- und Essverhalten im Sport

Mit Zwischenmahlzeiten ins Finale: Verpflegung bei Wettkämpfen und Vereinsveranstaltungen

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.