Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Orthomol vital f

Stand:
Ist die Verabreichung von Orthomol vital f sinnvoll?
Off

Frage

Für meine Frau habe ich das Nahrungsergänzungsmittel "Orthomol vital f" gekauft. Ich finde zu diesem Produkt keine Informationen und bitte Sie um Ihre Einschätzung, ob eine Verabreichung sinnvoll oder schädlich ist.

Antwort

Orthomol Vital f ist ein Nahrungsergänzungsmittel, das Stress, Müdigkeit und Erschöpfung vermindern soll. Besonders hervorgehoben werden enthaltenes Magnesium, B-Vitamine, Omega-3-Fettsäuren und Calcium. Dies sind Inhaltsstoffe, die bei vielen Nahrungsergänzungsmitteln vorhanden sind, unabhängig von dem Produkt Orthomol Vital f.

Wichtiger ist es zunächst zu klären, ob bei Ihrer Frau überhaupt ein Vitamin- oder Mineralstoffdefizit vorliegt, das eine zusätzliche Zufuhr über die übliche Nahrungsaufnahme hinaus erfordert. Dies sollten Sie ärztlich abklären lassen – erst Recht, wenn Ihre Frau Medikamente einnimmt. Denn es kann bei gleichzeitiger Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten zu Wechselwirkungen kommen. Diese können sogar gesundheitsschädlich sein oder die Wirkungsmechanismen verändern.

Kritisch zu betrachten sind die hoch dosierten Inhaltsstoffe von Orthomol vital f. Die in einer Tagesration enthaltenen Mengen an Vitamin A, D, E, C, B1, B2, B6, Niacin sowie die der Mineralstoffe Zink, Selen und Jod liegen weit über den vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlenen Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel (bis zu 10-fach höher dosiert).

Eine übermäßige Zufuhr von Nährstoffen bringt jedoch keinen zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen, sondern birgt sogar Risiken. Zudem sind im Produkt Eisen, Kupfer und Mangan enthalten, die laut BfR in Nahrungsergänzungsmitteln aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gar nicht eingesetzt werden sollten. Von einer Verwendung dieses Produktes raten wir Ihnen daher ab.

Noch eine zusätzliche Information: Nahrungsergänzungsmittel müssen vor der Markteinführung nur beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angemeldet werden – ohne Prüfpflicht. Bei der Anmeldung ist kein Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit sowie Richtigkeit der Werbeaussagen gegenüber einer Behörde erforderlich.

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln