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DUPLIKAT Elektronische Patientenakte (ePA) zum Testen

Eine Ärztin sitzt an einem Tisch und arbeitet mit Laptop und Tablet.
DUPLIKAT Elektronische Patientenakte (ePA) zum Testen
Die elektronische Patientenakte (ePA) verspricht eine bessere und gezielte gesundheitliche Versorgung. Welche Erfahrung haben Sie mit der ePA gemacht? Füllen Sie den Fragebogen aus, damit wir uns für Verbesserungen einsetzen können!
Worum geht es?
Worum geht's?

Die gesetzlichen Krankenkassen haben für ihre Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, sofern diese keinen Widerspruch eingereicht haben. Seit Ende April 2025 können Versicherte und Leistungserbringer, wie Ärzt:innen und Krankenhäuser, die ePA flächendeckend in der medizinischen Versorgung nutzen.

Die ePA soll als digitaler Aktenordner dienen. Dort sollen persönliche Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen und Medikamente gespeichert und sowohl von den Versicherten als auch von den Leistungserbringern eingesehen werden können. 

Das Ziel ist, die medizinische Versorgung für die Versicherten zu verbessern und den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Leistungserbringern wie Ärzt:innen und Krankenhäusern zu erleichtern.

Was wollen wir für Verbraucher:innen erreichen?

Aus Sicht des vzbv hängt der Erfolg der ePA maßgeblich davon ab, ...

  • dass Verbraucher:innen gut über die ePA informiert sind und
  • die ePA für sie vertrauenswürdig, nützlich und leicht zu bedienen ist. 
Melden Sie uns Ihre Erfahrungen!
Melden Sie uns Ihren Fall!

Welche Erfahrungen haben Sie mit der elektronischen Patientenakte bisher gemacht?

Um besser für Ihre Verbraucherrechte eintreten zu können, sind wir auf Ihre Erfahrungen rund um die ePA angewiesen – egal ob positiv oder negativ. Ihre Erfahrungen interessieren uns auch dann, wenn Sie die ePA derzeit nicht aktiv nutzen oder der ePA widersprochen haben. Was sind Ihre Gründe dafür?

Sie können uns unterstützen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. 

Bitte beantworten Sie dafür die folgenden Fragen. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

Fragebogen: Ihre Erfahrungen zur elektronischen Patientenakte



Wie verwalten Sie derzeit Ihre elektronische Patientenakte (ePA)?

Zum Beispiel, um Dokumente einzusehen, hochzuladen oder zu löschen oder um Zugriffsberechtigungen oder Sichtbarkeitseinstellungen zu verwalten.


In der ePA können Sie unter anderem Abrechnungsdaten einsehen. Diese enthalten die Leistungen und Diagnosen, die der Arzt oder die Ärztin bei Ihrer Krankenkasse abgerechnet haben. Haben Sie diese Daten schon einmal überprüft? Sind Ihnen dabei Unstimmigkeiten aufgefallen?

Zum Beispiel: Wurden in Ihrer ePA Untersuchungen oder Behandlungen eingetragen, die gar nicht stattgefunden haben oder Ihnen unbekannt sind?Bitte schildern Sie Ihre Erfahrungen.


Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist seit Oktober 2025 für Ärzt:innen und andere Leistungserbringer verpflichtend. Inwieweit haben Sie bereits Erfahrungen mit der ePA im Behandlungskontext gesammelt?

Wie wurden z. B.  Dokumente wie Ihre Befunde in die ePA eingestellt? Nimmt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Einsicht in Ihre ePA?


Die ePA soll dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Wie sieht das bei Ihnen aus: Wie hat sich Ihre Behandlung verändert, seit die ePA genutzt wird? Haben Sie bereits bestimmte Vorteile oder Nachteile erlebt?

Beispiel: Haben Sie Veränderungen in der Behandlung bemerkt, weil Leistungserbringer durch Einsicht in Diagnosen oder Befunde anders reagiert haben?


Hier können Sie uns hier Ihre Erfahrungen mitteilen.

Maximal 3 Dateien möglich.
20 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, jpeg, png, pdf.

Haben Sie Interesse an einer Beratung durch die zuständige Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland?
Darf Ihre Verbraucherzentrale Sie bei eventuellen Nachfragen zu dem geschilderten Fall kontaktieren?

Wenn Sie eine Beratung wünschen oder wir Sie kontaktieren dürfen, falls Rückfragen zu Ihrem geschilderten Fall bestehen, tragen Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten ein.*

Tragen Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten ein.

 

* Pflichtfelder

 

Wenn Sie das vorstehende Kontaktformular nutzen, senden Sie Ihre Angaben und sämtliche Unterlagen an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, und an den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv).

Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen sonstigen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in den Datenschutzhinweisen unter der Rubrik "Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt".

Marktbeobachtung

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Mit der Marktbeobachtung nehmen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) den Markt unter die Lupe.
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