Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Musterbrief: Patientenakte, Röntgenbilder und Kostenaufklärung anfordern

Stand:
Ob Patientenakte, Röntgenbilder oder Kopien der Kostenaufklärung (bei privat gezahlten Leistungen): Patient:innen haben ein Recht auf ihre Daten und können diese von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin anfordern. Um dies zu erleichtern, stellt die Verbraucherzentrale drei Musterbriefe bereit.
Sprechstunde beim Arzt
On

Patient:innen haben ein klares Recht auf ihre Daten und können diese von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin anfordern. Sie müssen dabei auch keine besonderen Gründe nennen. Es reicht, wenn Sie darum bitten, in die Sie betreffenden Patientenunterlagen Einsicht zu nehmen.

Dieses Recht ergibt sich

  • aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag (§630g Abs. 1 BGB),
  • aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Artikel 15 Abs. 3) und
  • aus einer berufsrechtlichen Pflicht des Arztes, die sich in den Berufsordnungen der Ärztinnen und Ärzte findet (z.B. in § 10 Abs. 2 BO der Ärztekammer Nordrhein)

Sie können neben einer Einsicht vor Ort auch elektronische Abschriften (vgl. § 630g Abs. 2 BGB) beziehungsweise Kopien in Papierform verlangen. Diesen Anspruch haben Sie auch dann, wenn Sie die Anforderung der Patientenakte damit begründen, dass Sie beabsichtigen, eine Schadensersatzforderung geltend zu machen (OLG Dresden, Urteil vom 1.10.2024 – 4 U 425/24).

Hinweis: In § 630g Abs. 2 BGB steht derzeit zwar noch, dass der Patient dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten hat. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, wonach Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten auf Verlangen eine kostenlose Kopie der Patientenakte aushändigen müssen (Urteil vom 26. Oktober 2023, Az. C-307/22), soll § 630g BGB in Kürze geändert werden. Die erste Abschrift wird dann unentgeltlich zur Verfügung gestellt (es liegt ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, Stand: 24. Mai 2024).

Mit unseren drei interaktiven Briefvorlagen können Sie schnell passende Musterbriefe erstellen, um wichtige Patientendaten von Arztpraxen anzufordern. Dazu gehören die Patientenakte, Röntgenbilder einer Untersuchung sowie Kopien einer erfolgten Kostenaufklärung - insbesondere bei Selbstzahlerleistungen (z.B. Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL).

In der Regel können Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin einfach nach den Unterlagen fragen und werden diese zeitnah erhalten. Die Möglichkeit mit diesen interaktiven Schreiben ist vor allem für Fälle gedacht, in denen sich Ihr Gegenüber querstellt und Sie mehr Druck ausüben möchten. Sie werden Schritt für Schritt durch das jeweilige Formular geleitet und können jeden Musterbrief personalisieren.

Wichtige Hinweise für Verbraucher:innen

Was diese Anwendung bieten kann
Diese Anwendung soll Verbraucher:innen den passenden Musterbrief für die Anforderung ihrer Patientendaten bieten. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Beachten Sie den Datenschutz
Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.


Fordern Sie Ihre Patientenakte an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen


Fordern Sie Ihre Röntgenbilder an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen


Fordern Sie eine Kopie der Kostenaufklärung an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

Förderhinweis BMUV

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.