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Alles Veggie?

Stand:
Immer mehr Menschen interessieren sich für eine vegetarische oder vegane Ernährungsweise. Darauf reagiert die Lebensmittelindustrie. Doch was bedeutet es überhaupt, Vegetarier oder Veganer zu sein und wie lassen sich diese Ernährungsweisen im Alltag umsetzen?
Bunte Gemüsesammlung

Vegetarische und vegane Ernährung gilt als klimafreundlich und gesund. Zu fast jedem tierischen Lebensmittel gibt es mittlerweile eine pflanzliche Alternative. Doch was bedeutet es überhaupt, vegan oder vegetarisch zu essen und wie lassen sich diese Ernährungsweisen im Alltag umsetzen?

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Darum geht's

Im Workshop "Alles Veggie?" beschäftigen sich die Jugendlichen mit kritischen Nährstoffen bei vegetarischer oder veganer Ernährung. Denn wer auf Fleisch, Fisch oder generell auf tierische Produkte verzichtet, sollte Lebensmittel sorgfältig auswählen, damit kein Nährstoff zu kurz kommt.

Außerdem testen die Schüler:innen, ob und wie eindeutig vegetarische oder vegane Lebensmittel im Handel erkennbar sind. Beim Blick auf die Inhaltsstoffe erfahren sie, wie sich die Zutaten und Nährwerte von Ersatzprodukten und den fleischhaltigen Originalen unterscheiden. Zum Abschluss darf probiert werden: Wie schneiden vegetarische und vegane Ersatzprodukte im Geschmackstest ab?

Zielgruppe

Schüler:innen der Klassen 8-13

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung.

Findet der Workshop in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 - 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
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