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Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
Viele Menschen nehmen Nahrungsergänzungsmittel in der festen Überzeugung damit etwas Gutes für ihre Gesundheit zu tun. Aber wem helfen Nahrungsergänzungsmittel wirklich? Wie wirken sie? Und was ist von den Versprechungen zu halten, mit denen Nahrungsergänzungsmittel beworben werden?
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Unsere Ernähungsexpertin Sabine Holzäpfel beleuchtet diese Fragen in dieser Podcast-Folge im Gespräch mit Niklaas Haskamp. Für das Portal der Verbraucherzentralen "Klartext Nahrungsergänzung" bearbeitet sie regelmäßig Anfragen und Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Nahrungsergänzungsmitteln. Dabei erfährt sie immer wieder von falschen Versprechungen über heilende Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln, von falschen Angaben zu Inhaltsstoffen und problematischen Geschäftspraktiken.   

Hören Sie gleich rein:

Sabine Holzäpfel und Niklaas Haskamp bei der Podcast Aufnahme

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zu Nahrungsergänzungsmitteln:

Auf dem Online-Portal der Verbraucherzentralen "Klartext Nahrungsergänzung" finden Sie vertiefende Informationen rund um Nahrungsergänzungsmittel. Besonders empfehlen wir die Ernährungstipps "Besser als Pillen - essen Sie gesund und bunt".

Wenn Sie genau wissen wollen, welche Mengen an Nährstoffen gesunde Erwachsene benötigen und welche Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben) für die einzelnen Nährstoffe erlaubt sind, schauen Sie sich doch mal diese Tabellen an: Empfehlungen für die Mineralstoffversorgung für gesunde Erwachsene und Empfehlungen für die  Vitaminversorgung für gesunde Erwachsene.

Außerdem finden Sie auf Klartext Nahrungsergänzung aktuelle Verbraucherwarnungen aus dem Bereich Nahrungsergänzungsmittel, die Antworten auf Anfragen zu konkreten Produkten, Auswertungen von Marktchecks z.B. zu Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder und Sie können über ein Kontaktformular selbst Fragen stellen.

Unser Beratungsangebot:

Gerne können Sie uns Ihre Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln schriftlich direkt auf dem Portal "Klartext Nahrungsergänzung" stellen. Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Podcast haben, schreiben Sie uns an online@vz-bw.de - wir sind gespannt auf Ihr Feedback!

 

MLR-Förderhinweis

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.