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Pauschalreise-Check: Hilfe bei Ärger mit dem Reiseveranstalter

Schmuckbild: Frau, die gestresst auf Laptopbildschirm schaut und Reisepass und Flugtickets in der Hand hält.
Pauschalreise-Check: Hilfe bei Ärger mit dem Reiseveranstalter
Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn bei einer Pauschalreise noch vor dem Start Probleme auftreten oder die Reise nicht wie gedacht verläuft.

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und freuen sich auf den Urlaub. Ärgerlich wird es, wenn Probleme auftreten – vor der Abreise, während der Reise oder danach. Unser Pauschalreise-Check gibt Ihnen sofort praktische Hinweise und zeigt, wie Sie bei Reisemängeln am besten vorgehen. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Unterstützung oder sogar auf eine Entschädigung.

Pauschalreisende sind von Anfang an besonders gut geschützt. Treten etwa Probleme bei der An- oder Abreise auf oder entspricht die Unterkunft nicht den gebuchten Leistungen, muss der Reiseveranstalter dafür einstehen. Auch bei plötzlich auftretenden Krisen oder der Insolvenz des Veranstalters sind Ihre Rechte gesichert.

Bereits vor Reisebeginn kann es zu Problemen kommen, zum Beispiel wenn der Veranstalter zusätzliche Zahlungen verlangt oder sich die Flugzeiten ändern. Auch hier müssen Pauschalreisende nicht alles akzeptieren.

Prüfen Sie Ihre Ansprüche einfach und schnell mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen.

Was ist überhaupt eine Pauschalreise?

Eine Reise gilt als Pauschalreise, wenn Sie mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub zusammen buchen – zum Beispiel die Hotelunterkunft und den Flug oder die Hotelunterkunft und einen Mietwagen. Aber auch die Kombination aus einer Übernachtung und den Eintrittskarten für ein Konzert kann eine Pauschalreise darstellen. Auch Kreuzfahrten sind Pauschalreisen.

Bei einer Pauschalreise schließen Sie einen einzigen Vertrag mit dem Reiseveranstalter ab. Dieser haftet dann bei Reisemängeln oder wenn die gebuchten Leistungen nicht erbracht werden. Sie sind auch dann abgesichert, sollte das Reisebüro / der Reiseveranstalter Insolvenz beantragen.

Bei einer Individualreise schließen Sie hingegen separate Verträge mit den einzelnen Anbietern ab, etwa mit dem Hotel, der Fluggesellschaft oder der Autovermietung. Geht etwas schief, ist immer nur der jeweilige Vertragspartner der richtige Ansprechpartner. Wird zum Beispiel der Flug storniert, kann deswegen nicht einfach die separat gebuchte Unterkunft storniert werden. Bei Problemen mit individuell gebuchten Flugreisen nutzen Sie am besten unsere Flugärger-App.

Was können Sie nun tun?

Unser interaktiver Pauschalreise-Check gibt Ihnen eine Hilfestellung rund um diese Fragen und Szenarien. Wir prüfen, ob das Verhalten des Reiseveranstalters korrekt war. Zudem erhalten Sie direkt online ein Musterschreiben für eventuelle Reisemängel, mit dem Sie sich direkt an den Reiseveranstalter wenden können und Ihre Rechte durchsetzen können.

Musterbrief GeneratorPauschalreise-Check

Reisemängel während & nach der Pauschalreise geltend machen

Bei einer gebuchten Pauschalreise haben Sie Anspruch auf Preisminderung, wenn der Reiseveranstalter beworbene Leistungen nicht erbringt.

Wichtig:

  • Sammeln Sie Beweise von Mängeln oder nicht erbrachten, aber vereinbarten Leistungen, etwa durch Fotos.
  • Sie müssen Mängel dokumentieren, am besten mit Zeug:innen.
  • Informieren Sie den Reiseveranstalter unverzüglich, dass das, was Sie vorgefunden haben, nicht der vereinbarten Leistung entspricht.
Wichtige Hinweise
  • Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten.
  • Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir daher dringend, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.
  • Die Anwendung richtet sich an alle Menschen. Bei Rollenbezeichnungen wie Empfänger oder Absender wird aus Gründen der Vereinfachung das generische Maskulinum verwendet. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Datenschutz

Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen die Übernahme der Gewähr dafür, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

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