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Immobilienfinanzierung

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Ist eine eigene Immobilie für mich geeignet? Wie viel Kredit kann ich mir leisten? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es und wie lassen sich Risiken reduzieren? Finanzexperte Niels Nauhauser erklärt in dieser Podcastfolge, wie Sie eine solide Immobilienfinanzierung auf die Beine stellen.
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Wer ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kaufen will, steht vor vielen Fragen: Wie viel Kredit kann ich mir leisten? Wie setzen sich die Gesamtkosten zusammen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es und wie lassen sich Risiken reduzieren? Ist eine eigene Immobilie gleichzeitig auch eine gute Altersvorsorge? Welche Förderung vom Staat gibt es? 
Finanzexperte Niels Nauhauser erklärt im Gespräch mit Niklaas Haskamp, worüber Sie sich Gedanken machen sollten, bevor Sie zu Ihrer Bank gehen. Wenn Sie Ihren eigenen Bedarf und Ihren finanziellen Spielraum kennen, können Sie viele Risiken deutlich reduzieren.

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Infos zur Immobilienfinanzierung:

Immobilienfinanzierung - häufige Fragen und Antworten

Förderkredite: L-Bank, KfW Kredite und Antrag Baukindergeld: https://kfw.de

Berechnungstools: Tilgungspläne in allen Varianten selbst berechnen:

https://www.zinsen-berechnen.de/hypothekenrechner.php

https://www.test.de/Baudarlehen-Kredit-und-Tilgungsrechner-1159351-0/


Unser Beratungsangebot:

Immobilienfinanzierung

Münzen und Scheine und ein Taschenrechner auf dem Tisch

Online-Seminar: Altersvorsorge bei Niedrigzinsen

Am Mittwoch, 28.9.2022, 18:00 Uhr - mit unserem Finanzexperten Niels Nauhauser.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.