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Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Pressemitteilung vom
Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
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Grundsätzlich gilt: Abschlags- und Vorauszahlungen müssen sich am tatsächlichen Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums orientieren. Eine einseitige Erhöhung während des laufenden Abrechnungsjahres ist nicht ohne Weiteres zulässig.

 

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Wann Anbieter höhere Abschläge verlangen dürfen

Höhere Abschläge sind – so die Verbraucherzentrale – nur in bestimmten Fällen zulässig:

  • wenn Kund:innen der Erhöhung ausdrücklich zustimmen,
  • oder wenn eine gemeinsame Vereinbarung über die neue Abschlagshöhe getroffen wurde.

Nicht ausreichend sind dagegen pauschale Hinweise auf gestiegene Energiebeschaffungskosten oder unklare Formulierungen wie „Anpassung der monatlichen Zahlbeträge“. Auch angebliche Verbrauchssteigerungen zwischen zwei Jahresabrechnungen berechtigen Anbieter nicht automatisch zu einer höheren Abschlagsforderung. Preiserhöhungen sind nur möglich mit einem Preiserhöhungsschreiben, in dem der Anbieter genau definiert welche Preisbestandteile des Strompreises sich verändern. Dies muss für Verbraucher:innen nachvollziehbar und durchschaubar sein.

Vorsicht bei „Sonderkündigungen“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt außerdem vor einem weiteren Problem: Manche Anbieter haben in der Vergangenheit Widersprüche gegen höhere Abschläge oder einfache Rückfragen fälschlicherweise als Kündigung gewertet. Dabei gilt: Wer einer Abschlagserhöhung widerspricht oder um Erklärung bittet, kündigt damit nicht automatisch den Vertrag. Eine Kündigung muss eindeutig und unmissverständlich erklärt werden. Mit dem Widerspruch wird der Anbieter dazu aufgefordert die Abschläge nicht zu verändern. 

Tipps für Verbraucher:innen

 Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen: 

  • Schreiben des Energieanbieters genau prüfen
  • unzulässigen Erhöhungen schriftlich widersprechen
  • wichtige Kommunikation möglichst per E-Mail oder Einwurfeinschreiben dokumentieren

Genaues Hinsehen lohnt sich

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt Verbraucher:innen, sich bei Unsicherheiten frühzeitig beraten zu lassen. Gerade bei Energieverträgen könne eine genaue Prüfung helfen, unnötige Mehrkosten zu vermeiden und unzulässige Forderungen abzuwehren. Steigende Energiekosten machen Energiesparen wichtiger denn je. Wer seinen Energieverbrauch senken und effizient Energie nutzen möchte, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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