Mit dem Start des Stuttgarter Frühlingsfests zieht es wieder zahlreiche Besucher:innen in die Festzelte. Wer dort einen Tisch reserviert, kauft automatisch Verzehrgutscheine, die für Essen und Getränke eingelöst werden können – doch zu welchen Bedingungen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt auf, was zulässig ist und worauf Gäste achten sollten.
„Beschwerden rund um Gutscheine in der Gastronomie bekommen wir regelmäßig“, erklärt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verzehrgutscheine von Frühlingsfest, Wasen und Co. sind jedoch eine Besonderheit: Einerseits, weil die Feste zeitlich begrenzt sind, andererseits, weil die Reservierung zum Kauf der Wertgutscheine verpflichtet.
Bedienungsgeld inklusive oder nicht?
Ob ein Bedienungsgeld im Preis des Wertgutscheins enthalten ist oder zusätzlich erhoben wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Beides ist erlaubt – jedoch müssen die Betreiber:innen der Festzelte diese Regelung klar und transparent im Vorfeld mitteilen. „Verbraucher:innen müssen vor der Buchung wissen, ob ein Bedienungsgeld bereits einkalkuliert ist oder nicht“, sagt Silber. Die Verbraucherzentrale hatte schon vor einigen Jahren mehrere Festzeltbetreiber erfolgreich abgemahnt, die vor Ort ein zusätzliches Bedienungsgeld verlangt hatten, ohne bei der Buchung darauf hinzuweisen.
Geld zurück? Meist Fehlanzeige
In vielen Fällen entsprechen die Wertgutscheine einem bestimmten Geldbetrag und können für alle Getränke und Speisen eingelöst werden, die im jeweiligen Zelt erhältlich sind. Manche Wertgutscheine werden auch entweder für Getränke oder für Speisen ausgestellt und können dann nur zweckentsprechend eingelöst werden. Oder sie beziehen sich auf ein spezielles Angebot und können nur an bestimmten Angebotstagen genutzt werden. Solche Einschränkungen sind zulässig, daher sollten sich Verbraucher:innen vor dem Kauf genau über die Einlöse-Bedingungen informieren.
Wenn die Wertgutscheine nicht oder nicht vollständig eingelöst werden, gibt es in der Regel keine Auszahlung des restlichen Betrages, auch für Trinkgeld können sie nicht verwendet werden. Wechselgeld oder eine Anpassung des Gutscheinwerts ist normalerweise auch nicht vorgesehen. „Wie beim Bedienungsgeld gilt: Anbieter müssen vorher darauf hinweisen“, sagt Silber. Genaue Vorgaben, wie diese Information aussehen muss, gibt es jedoch nicht. Welche Abweichungen oder Einschränkungen im Detail zulässig sind, muss im Einzelfall geprüft werden. „Wer Zweifel hat, kann uns seinen Fall melden“, so Silber.
Um möglichst wenig Geld verfallen zu lassen, sollten Festzeltbesucher:innen vor der Bestellung die Preise zusammenrechnen. Es kann sinnvoll sein, einen Gutschein für die Bestellung mehrerer Getränke und Speisen zu nutzen, wenn der Gutscheinwert mit einem Getränk noch nicht erreicht wird.
Ärger rund um Verzehrgutscheine?
Wer Probleme rund um Verzehrgutscheine oder die Reservierung in Festzelten hatte, kann seine Erfahrung per Mail an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg senden: ernaehrung@vz-bw.de