Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Gar nicht glänzend

Pressemitteilung vom
Plätzchendeko mit Titandioxid immer noch im Handel
Weihnachtsbäckerei mit Plätzchen

 

 

Off

Der Zusatzstoff Titandioxid (E171) wird häufig in essbaren Dekorationen wie Fondant, Schokolinsen oder Deko-Perlen verwendet. Seit diesem Sommer ist Titandioxid in Lebensmitteln nicht mehr erlaubt. Allerdings dürfen Produkte, die von dem Verbot betroffen sind, noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden – und könnten so auch dieses Jahr noch auf dem Plätzchenteller landen.

In verschiedenen Dekorartikeln für Kuchen und Gebäck findet sich der Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid. Wegen seiner hohen Leucht- und Deckkraft wird er vor allem in weißen, glänzenden, glitzernden oder metallicfarbenen Produkten verwendet. Doch damit ist nun Schluss: Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres die Zulassung aufgehoben, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Zusatzstoff neu bewertet hatte und dabei eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausschließen konnte.

Titandioxid weiter im Handel

„Wir haben bei einer Stichprobe im Handel immer noch einige Lebensmittel mit Titandioxid gefunden“, sagt Vanessa Holste, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Grund: Die Verordnung der EU besagt, dass zwar keine neuen Produkte mit Titandioxid (E171) produziert werden, bereits hergestellte Waren aber bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden dürfen. „Gerade Zuckerwaren wie Dekor-Streusel oder Zuckerschrift sind mehrere Jahre haltbar“, so Holste weiter. „Deshalb lohnt es sich, besonders beim Einkauf von Backdekor und Süßigkeiten einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen und Produkte ohne Titandioxid zu bevorzugen.“

Während Titandioxid in Lebensmitteln demnächst nicht mehr zu finden sein wird, bleibt der Zusatz in Arzneimitteln und Kosmetika weiterhin erlaubt. Die Verwendung von Titandioxid in Hautpflegeprodukten gilt als unbedenklich, da der Stoff nach aktuellem Kenntnisstand über die Haut nicht aufgenommen wird. Aber auch Zahnpasta zählt zu den Kosmetika und enthält häufig Titandioxid. Wer den Zusatzstoff auch hier vermeiden möchte, kann bei den Inhaltsstoffen auf die Bezeichnung Titanium Dioxide oder CI 77891 achten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.