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Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
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Die Verbraucherzentrale war der Ansicht, dass mit Preisermäßigungen nach den Vorgaben der Preisangaben Verordnung nur dann korrekt geworben werden kann, wenn der Referenzpreis für die angekündigte Preisermäßigung der günstigste Preis der letzten 30 Tage ist. Die Verbraucherzentrale hat den Discounter Aldi Süd wegen dessen Preisewerbung abgemahnt.

Von dem Gericht der ersten Instanz, dem Landgericht Düsseldorf wurde die Frage unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der europäische Gerichtshof hat auf die Vorlagefrage des Landgerichtes Düsseldorf mit Urteil vom 26.09.2024 geantwortet, dass durch die gesetzliche Regelung ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden soll. Die Angabe des Referenzpreises, also des Preises, der der günstigste Preis innerhalb der letzten 30 Tage war, soll verhindern, dass Händler mit Preisen jonglieren und gefälschte Preisermäßigungen ankündigen. Vor diesem Hintergrund ist bei einer Preisermäßigung der Referenzpreis auch der Preis, auf den sich eine prozentuale Preisermäßigung, mit der geworben wird, beziehen muss. 

Nach der Vorlageentscheidung des EuGH hast das Landgericht Düsseldorf unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des EuGH den Anbieter antragsgemäß verurteilt. 


Zum Volltext der Entscheidung:

LG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024 (38 O 182/22)

EuGH, Urteil vom 26.09.2024 (C-330/23)

LG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023 (38 O 182/22)

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
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Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.