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Sammelklage gegen Neubrandenburger Stadtwerke

Stand:
Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw) wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus ihrer Sicht ungerechtfertigt sind. Die Klage soll dafür sorgen, dass der Versorger seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme
Fernwärme Gullideckel
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Darum geht es

In den letzten Jahren haben die Stadtwerke Neubrandenburg die Preise für Fernwärme deutlich erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Preiserhöhungen für ungerechtfertigt, weil die Formel, mit der die Preise berechnet werden, nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die Stadtwerke Preiserhöhungen mit dieser Formel nicht begründen darf.

Für den Preis, den Sie nach Auffassung des vzbv zahlen müssen, kommt es auf den Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses an: Wenn Ihr Vertrag vor dem 31. Dezember 2021 geschlossen wurde, soll geklärt werden, dass die danach erhobenen höheren Preise nicht gelten. Haben Sie den Vertrag nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen, soll der bei Vertragsbeginn geltende Preis maßgeblich sein. Später vorgenommene Preissteigerungen sollen für unwirksam erklärt werden.

Wenn Sie betroffen sind, können Sie Anspruch auf Erstattung von mehreren Hundert oder sogar Tausend Euro haben.

 

So profitieren Sie von dem Verfahren gegen die Stadtwerke Neubrandenburg

  1. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  2. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, sobald es öffnet.

Bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht.

Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.

Termine


  • Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg beim Oberlandesgericht ein.

  • Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.

  • Mündliche Verhandlung 
    Beim Oberlandesgericht findet der erste Verhandlungstermin statt. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.

  • Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.

  • Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg auf unserer Webseite.

Antworten auf häufig gestellte Fragen →

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