Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Heizen mit Wasserstoff statt Erdgas: Ist das sinnvoll?

Pressemitteilung vom
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien soll dabei eine zentrale Rolle spielen. So sollen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden: Wasserstoff statt Gas ist dabei eine Option. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet das Heizen mit Wasserstoff.
Schmuckbild
Off

Wer seine Heizung ab 2024 ersetzen will, darf zwar zunächst weiterhin eine reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen. Wasserstoff ist dabei für manche Hoffnungsträger, um zukünftig klimaneutral und ohne Ausstoß von Treibhausgasen zu heizen: Mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden Gasnetzen, aber eben ohne Erdgas.

Vieles ist noch unklar

Bereits heute werden Heizungen angeboten, die laut Aussagen der Hersteller „Wasserstoff-ready" sind und einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften würden. Fachleute sprechen allerdings nur von zehn Prozent, die man problemlos dem Erdgas beimischen könnte. Um ausschließlich oder auch nur zu 65 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Aktuell werden keine Heizungen angeboten, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können.

Auch ist Wasserstoff zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar. Denn, um mit Wasserstoff klimaneutral zu heizen, muss grüner oder blauer Wasserstoff eingesetzt werden. Aktuell existieren dafür nur wenige Produktionsstätten. Und der Bedarf an Wasserstoff wird hoch werden, denn neben Gebäuden wollen auch Industrie und Verkehr klimaneutral werden. Hinzu kommt, dass bei der Umstellung eines bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden müssten.

Abwarten und informieren

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät insgesamt zur Vorsicht. Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur noch dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, und wenn das betreffende Haus in einem sogenannten „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ liegt. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren bislang noch nicht.

Wer beabsichtigt, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollte daher zuvor in seiner Gemeinde fragen, ob in seinem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist. Außerdem wird eine unabhängige Energieberatung empfohlen, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.

Was ist grüner und blauer Wasserstoff?

Wasserstoff wird als klimaneutral bezeichnet, weil bei seiner Verbrennung lediglich Wasserdampf entsteht und kein Kohlendioxid (CO2). Die Herstellung von Wasserstoff ist bislang allerdings energieaufwändig und nicht klimaneutral.

Grüner und blauer Wasserstoff sollen im Unterschied dazu klimaneutral produziert werden.

  • Grüner Wasserstoff soll durch Elektrolyse gewonnen werden, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen angetrieben wird.
  • Bei der Herstellung von blauem Wasserstoff, der konventionell aus Erdgas gewonnen werden soll, entsteht zwar das Treibhausgas CO2. Dieses soll aber mittels dem sogenannten „Carbon Capture And Storage-Verfahren (CCS)“ unterirdisch gespeichert werden

 

Bei Fragen zum Heizungstausch und zur Heiztechnik in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

Aktienanalysen per Abo oder Börsenbrief: gefährlich und riskant!

Aktien-Analyse-Anbieter und kostenpflichtige Börsenbriefe werben mit unseriösen Versprechen für hohe Renditen, die völlig unrealistisch sind. Wir erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.