Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Immer noch Luft nach oben

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale untersucht mit Marktcheck, wie sich das Mehrwegangebot seit Anfang 2023 entwickelt hat.
Mehrwegbecher mit Deckel
Off

Mehr Mehrweg? Im Vergleich zur letzten Stichprobe im Frühjahr 2023 hat das Angebot an Mehrwegverpackungen für Essen und Trinken zugenommen. Doch der erneute Marktcheck zeigt auch: An vielen Stellen ist noch Luft nach oben. Verbraucher:innen, die Mehrwegverpackungen nutzen wollen, müssen in der Regel mit einem höheren Aufwand rechnen.

Mehr Angebot, bessere Hinweise und noch Verbesserungspotenzial: So lässt sich das Ergebnis des erneuten Marktchecks der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht zusammenfassen. „Diese Entwicklung darf sich weiter fortsetzen“, sagt Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale, „denn immer noch kamen zu viele Betriebe ihrer Pflicht nicht nach“. Während im letzten Marktcheck nur etwa die Hälfte der Betriebe die Vorschriften vollständig umgesetzt hatte, boten nun zwei Drittel der untersuchten Verkaufsstellen Mehrwegbehältnisse an und wiesen Verbraucher:innen auch darauf hin. Insgesamt wurden für den Marktcheck 65 Verkaufsstellen von 35 verschiedenen Unternehmen am Hauptbahnhof Stuttgart und in Stuttgart Mitte überprüft. Darunter waren Schnellrestaurants wie Mc Donalds oder Burger King, Bäckereien wie Le Crobag oder Kamps, Cafés wie Coffreez oder Starbucks und Convenience Shops wie Yormas oder ServiceStore DB.

Neun Verkaufsstellen, die 2023 noch kein Mehrwegangebot hatten, boten jetzt Mehrwegbehälter an. Drei Verkaufsstellen hatten nun auch wie vorgeschrieben einen Hinweis auf ihr Mehrwegangebot, bei vier weiteren Verkaufsstellen war der Hinweis besser erkennbar. Aber nicht alles ist besser geworden. „Bei zehn Verkaufsstellen hat sich das Mehrwegangebot im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert“, bedauert Holzäpfel. „Drei davon boten nun keine Mehrwegbehälter mehr an, bei weiteren vier war der Hinweis auf das Mehrwegangebot gar nicht mehr, bei zweien deutlich schlechter auffindbar.“

Weniger Aufwand durch Poolsystem

Poolsysteme für Mehrwegverpackungen ermöglichen, dass umweltbewusste Verbraucher:innen diese besser in ihren Alltag integrieren können. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Box oder einen Becher ganz einfach bei einem Geschäft ausleihen und in einem anderen wieder zurückgeben können, fällt eine große Hürde weg und es wird deutlich einfacher, Mehrwegangebote zu nutzen“, sagt Holzäpfel. Wie der Marktcheck zeigt, beteiligt sich aber nur die Hälfte der untersuchten Betriebe an einem Poolsystem. Die übrigen Verkaufsstellen boten eigene Mehrwegbehälter an, die nur in Filialen desselben Unternehmens zurückgegeben werden können.

Oben ohne?

Damit unterwegs kein Kaffee daneben geht, braucht es auch für Mehrwegbecher Deckel. In 21 Verkaufsstellen waren passende Mehrwegdeckel zum Mehrwegbecher vorhanden, sowohl bei Poolsystemen als auch bei firmeneigenen Mehrwegbechern. Bei 16 Verkaufsstellen gab es keine Mehrwegdeckel, bei zwei Betrieben wurden die Deckel nur zum Kauf angeboten. Für Holzäpfel ist das nicht praktikabel: „Die Mehrwegangebotspflicht schließt den Deckel mit ein. Mehrwegdeckel nur zum Kauf anzubieten entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.“ Auch hier müssen die Anbieter aus ihrer Sicht noch nachbessern.

Hintergrund

Seit 1.1.2023 müssen Gastronomiebetriebe, die Essen und Trinken zum Mitnehmen verkaufen, auch Mehrwegverpackungen anbieten und gut sichtbar und lesbar auf die Wahlmöglichkeit zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung hinweisen. Diese beiden Kriterien haben wir für den Marktcheck überprüft. Die Regelungen im Detail:
https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__33.html.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln