Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Versicherer verlangt ärztliches Attest vor Reisestornierung

Pressemitteilung vom
Die Ergo Reiseversicherung verlangte in ihren Bedingungen stets ärztliche Atteste vor der Reisestornierung.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch
Off

Die Ergo Reiseversicherung verpflichtete Verbraucher:innen in ihren Versicherungsbedingungen zur Einholung von ärztlichen Attesten vor der Stornierung einer Reise. Die Verbraucherzentrale ging dagegen rechtlich vor und konnte vor dem Landgericht München I (Az. 12 O 13566/22, nicht rechtskräftig) ein Urteil gegen diese rechtswidrige Klausel erwirken.

Versicherungsbedingungen sind zentraler Bestandteil von Versicherungsverträgen. Oft fallen benachteiligende Klauseln jedoch erst im Schadensfall auf und stellen Verbraucher:innen vor die schwierige Herausforderung, vom Versicherer eine Leistung zu bekommen. In einem aktuellen Fall unlauterer Versicherungsbedingungen hatte die Ergo Reiseversicherung AG Verbraucher:innen in ihren Klauseln dazu verpflichtet, stets vor der Stornierung einer Reise, unter anderem wegen Krankheit, ein ärztliches Attest einzuholen.

Immer Attest vor Stornierung als Obliegenheit ist rechtswidrig

Da die Ergo keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, musste das Landgericht München I (Az. 12 O 13566/22, nicht rechtskräftig) entscheiden und ist der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt: Die Attest-Klauseln sind rechtswidrig. Das Gericht geht, wie die Verbraucherzentrale, davon aus, dass es durchaus gesundheitliche Probleme gibt, bei denen es keinen Anlass dafür gibt, ein Attest vor einer Stornierung einzuholen. Durch die rechtswidrige Klausel konnte sich der Versicherer einen Weg eröffnen, die Leistung zu verweigern, mit der Begründung, das Attest sei nicht vor der Reisestornierung eingeholt worden. Auch dann, wenn es zum Beispiel für Verbraucher:innen unmöglich gewesen wäre, zuvor ein Attest einzuholen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher für jeden Fall zu verpflichten, sich vor der Reisestornierung ein ärztliches Attest zu besorgen, benachteiligt diese unangemessen und kann der gesetzlichen Schadensminderungspflicht zuwiderlaufen“, sagt Versicherungsexperte Peter Grieble. So sah es auch das Gericht und erklärte die betreffenden Klauseln in den Versicherungsbedingungen der Ergo für unwirksam.

„Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie sinnvoll es ist, schon bei Vertragsabschluss genau zu lesen, wann unter welchen Voraussetzungen der Versicherer leistet – und sich hierzu gut vom Versicherungsvertrieb beraten zu lassen. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Reiseversicherungsbedingungen hat, kann sich gerne an die Verbraucherzentrale wenden“, so Grieble weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Gemüse auf einem Teller

So energiereich ist To-go-Essen

Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.