Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die YouTube-Betreiberin Google gerichtlich dazu bewegen will, dass kommerzielle werbliche Inhalte von Content Creatorn in Echtzeit und eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden. Im konkreten Fall klagt die Verbraucherzentrale gegen Google und legt dem Gericht beispielhaft Werbevideos eines Finfluencers und einer Mode-Influencerin vor.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt vor dem Landgericht Bamberg gegen Google Ireland Limited als Betreiberin von YouTube. Die Klage richtet sich gegen die Praxis, Influencern auf der deutschen YouTube-Plattform das Veröffentlichen gesponserter Videos ohne ausreichende Kennzeichnung des werblichen Charakters und des Sponsors zu ermöglichen. Konkreter Anlass der Klage sind Videos des Influencers „Flo Pharell“ und der Mode-Influencerin “Melissa Minh”, die nur zu Beginn des jeweiligen kommerziellen Videos für zehn Sekunden eine Einblendung aufweisen, aus der ersichtlich wird, dass es sich um Werbevideos handelt.
Kurze Werbekennzeichnungen reichen nicht
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht hierin einen Verstoß gegen geltendes Recht (§ 5a Abs. 4 UWG und Art. 26 DSA, Digital Services Act), das verlangt, dass Nutzer:innen jederzeit erkennen können müssen, dass Inhalte Werbung darstellen und wer der Auftraggeber ist. „Nach unserer Auffassung reicht ein kurzer Hinweis zu Beginn eines kommerziellen Videos nicht aus, damit Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, dass das ganze Video eine einzige Werbeveranstaltung ist“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Vor allem, wenn der Hinweis beim erneuten Abspielen des Videos dann fehlt und man gar nicht mehr weiß, ob es sich um ein gewerbliches Video handelt oder nicht“, so Bernhardt weiter. Auch benennen die Videos des Finfluencers und der Mode-Influencerin ihre Sponsoren nicht, was Verbraucher:innen jedoch in ihrer Kaufentscheidung beeinflussen kann.
Ziel der Klage der Verbraucherzentrale ist ein Unterlassungsurteil gegen Google, damit das Unternehmen der eigenen Verantwortung als Plattformbetreiber nachkommt und auf YouTube nur Werbevideos veröffentlicht, die hinreichend transparent und in Echtzeit gekennzeichnet sind und jeweilige Sponsoren nennen. Im Ergebnis müssten Content Creator und Influencer so in Zukunft besser auf die Einhaltung des Gesetzes zur Kennzeichnung von Werbeinhalten achten.
Verbraucherrechtlich ist diese Klage ein wichtiges Signalverfahren, denn sie zielt auf Transparenz und Verhinderung sogenannter „Dark Patterns“, die Verbraucher:innen zu Entscheidungen verleiten können, die sie bei voller Kenntnis – dass es sich etwa um bezahlte Werbung bei einem Video handelt – nicht getroffen hätten. Sollte der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattgegeben werden, hätte das weitreichende Auswirkungen auf Werbepraktiken auf Plattformen wie YouTube in Deutschland.