Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als Betreiberin der weltweit größten Social Media-Streaming-Plattform „YouTube“ Influencer:innen ermöglicht, gesponserte Videos zu veröffentlichen, ohne hinreichend transparent auf den werblichen Charakter hinzuweisen.
Das Landgericht Bamberg hat der Klage stattgegeben und die Beklagte antragsgemäß verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.