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Verbraucherschutz gestalten mit dem Action Planner

Stand:
Jugendliche bekommen mit dem Action Planner der Verbraucherchecker des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) einen Leitfaden an die Hand, der ihnen Fakten, Methoden und Hilfestellung für eine eigene Aktion im Verbraucherschutz bietet. Der Action Planner kann kostenfrei heruntergeladen werden.

Verbraucherschutz kreativ gestalten: Das gelingt mit dem Bildungsmaterial der Verbraucherchecker des vzbv, das gezielt auf Jugendliche von circa 15 bis 24 Jahren zugeschnitten ist. Zu dem Material gehört auch der Action Planner. Er kann als Begleitheft für die Workshops der Verbraucherchecker genutzt oder als eigenständiges Material verwendet werden, um Jugendlichen einen Zugang zu den Themen des Verbraucherschutzes zu bieten.

Folgende Themenbereiche greift der Action Planner auf:

  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Finanzen und Verbraucherrecht
  • Medien und digitale Welt
  • Ernährung und Gesundheit
     

Der zeitliche Umfang für die Bearbeitung ist variabel. Mit dem Action Planner können einzelne Inhalte bearbeitet werden (Dauer: ca. 30 Minuten) oder die Jugendlichen arbeiten sich in ein Thema ein, nutzen den Checker-Space der Verbraucherchecker, eine Rechercheplattform speziell für Verbraucherschutzthemen, und entwickeln eine eigene Aktion (Dauer: ca. 4 Stunden). Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Action Planner steht zum kostenfreien Download zur Verfügung und liegt auch als barrierefreie Version vor.

Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie eine E-Mail an verbraucherchecker@vzbv.de.

 

 

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Angebot

Der Action Planner der Verbraucherchecker des vzbv kann individuell eingesetzt werden und unterstützt die Jugendlichen bei ihrer inhaltlichen Auseinandersetzung mit Verbraucherschutz. In Kombination mit dem Checker-Space, einer Rechercheplattform rund um das Thema Verbraucherschutz, können Jugendliche sich unabhängig zum Verbraucherschutz informieren und mit dem Thema auseinandersetzen. Sie entwickeln mit verschiedenen Methoden eigene Ideen, um dieses Wissen an ihr Umfeld weiterzugeben.

 

Lernziele

Die Lernenden...

  • reflektieren ihre eigene Rolle als Verbraucher:innen,
  • setzen sich mit verschiedenen Fragen des Verbraucherschutzes auseinander,
  • beschäftigen sich mit verschiedenen Methoden für die eigene Anwendung,
  • entwickeln eigene Verbraucherschutzformate und setzen sie um.
Hinweise zur Umsetzung

Der Action Planner ist ein Arbeitsmaterial zur selbstständigen Bearbeitung. Er steht unter einer offenen Lizenz als Open Educational Resources (OER) zur Verfügung. Das bedeutet, das Material kann von Ihnen für Ihre Zwecke genutzt, überarbeitet und an Kolleg:innen weitergegeben werden.

Die Inhalte stehen, sofern nicht anders angegeben, unter der Lizenz CC BY-SA 4.0. Als Quelle muss dabei der Verbraucherzentrale Bundesverband angegeben und die Creative-Common-Lizenz CC BY-SA 4.0 verwendet werden. Davon ausgeschlossen ist das Förderlogo der Verbraucherchecker, das Logo des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Den Lizenztext finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0.

 

Fächerbezug/Kompetenzdimension

Der Action Planner kann für fächerübergreifende Lernanlässe genutzt werden. Enthalten sind Bezüge zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und globalem Lernen. Zusätzlich werden Medien- und Methodenkompetenz gefördert.

 

Hinweise zur Vor- und Nachbereitung

Hier gibt es den Action Planner zum Download (auch als barrierefreie Version).

Hier finden Sie ein Video zur Nutzung des Action Planners.

 

Weitere Hinweise/Material

Im Checker-Space, der Rechercheplattform zu Verbraucherthemen, finden sich gesammelt Inhalte der Verbraucherzentralen und weiterführende Materialien.

Direkt online anmelden für das Workshop-Programm der Verbraucherchecker können Sie sich hier.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

 

Förderhinweis BMUV

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

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