Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Zahlungsaufforderung ohne Bestellung ist irreführend

Stand:
BGH Urteil vom 06.06.2019, Az. I ZR 216/17
LG Koblenz Urteil vom 02.05.2017, Az. 1 HK O 85/16
OLG Koblenz Urteil vom 06.12.2017, Az. 9 U 589/17

Irreführung bei Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen.

BGH Urteil vom 06. Juni 2019, Az. I ZR 216/17
LG Koblenz Urteil vom 02. Mai 2017, Az. 1 HK O 85/16
OLG Koblenz Urteil vom 06. Dezember 2017, Az. 9 U 589/17

Das Urteil ist rechtskräftig

Aufforderung zur Bezahlung einer nicht bestellten Dienstleistung ist irreführend und stellt auch dann einen Verstoß gegen Nr. 29 Anhang § 3 Abs. 3 UWG dar, wenn Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung durch den Verbraucher ausgeht:

Off

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wendet sich gegen Zahlungsaufforderungen der 1 & 1 Mail & Media GmbH aufgrund einer angeblich getätigten Bestellung. Der Verbraucher selbst hat die abgerechnete Leistung zu keinem Zeitpunkt bestellt.

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden, dass eine Zahlungsaufforderung eines Unternehmens und die dem Unternehmen zuzurechnenden weiteren Zahlungsaufforderungen der beauftragten Inkassounternehmen und Rechtsanwälte geschäftliche Handlungen darstellen. Eine Zahlungsaufforderung bezüglich eines nicht bestehenden und lediglich behaupteten Vertragsverhältnisses stellt ebenfalls eine geschäftliche Handlung dar.

Wird in einer Zahlungsaufforderung behauptet der Verbraucher habe eine Dienstleistung, in diesem Fall einen kostenpflichtigen E-Mail-Dienst, bestellt, stellt dies eine unwahre Angabe dar, sofern tatsächlich eine Bestellung durch den Verbraucher nicht erfolgt ist.

Diese unwahre Angabe in der Zahlungsaufforderung ist dazu geeignet den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.

Auch wenn der Unternehmer aufgrund eines sogenannten „Identitätsdiebstahls“ davon ausgeht, dass der Verbraucher tatsächlich eine Bestellung vorgenommen hat, liegt eine unzulässige geschäftliche Handlung und auch ein Verstoß gegen Nr. 29 Blacklist vor. Es ist schlicht unerheblich aus welchen Beweggründen der Unternehmer zur Zahlung einer nicht getätigten Bestellung auffordert.

Der BGH hat insoweit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Für die Annahme einer unzulässigen geschäftlichen Handlung ist es unerheblich, ob sich der Unternehmer geirrt hat.

Nr. 29 des Anhanges zu § 3 Abs. 3 UWG stellt alleine auf die objektiv vorliegende Handlung und die damit bei dem Verbraucher hervorgerufenen Drucksituation ab. Eine Motivforschung beim Unternehmer untergräbt den von der Richtlinie beabsichtigten hohen Verbraucherschutz.

Ein subjektives Element dergestalt, dass der Unternehmer gewusst haben muss, dass seine Handlung unzulässig ist, kann der Norm nicht entnommen werden. Deshalb ist bei der Bewertung eines solchen Sachverhaltes alleine auf die Belästigung und Irreführung des Verbrauchers abzustellen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil BGH vom Juni 2019 (I ZR 216/17)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Dr. med. von und zu Fake (1/6)

Verlustreiche Gewinnspiele, falsche Prominente und leere Versprechen im ersten Teil unserer neuen Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Solaranlage an einem Balkon

Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt

Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf