Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Irreführende Werbung mit „eingeschränkter Preisgarantie“

Stand:
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.4.2023, 97 O 46/22

Primastrom hatte mit Verbraucher:innen bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages eine „eingeschränkte Preisgarantie“ vereinbart, nach der eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungskosten ausgeschlossen sei.
Off

Primastrom hatte mit Verbraucher:innen bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages eine „eingeschränkte Preisgarantie“ vereinbart, nach der eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungskosten ausgeschlossen sei. Gleichwohl wurde innerhalb des Geltungszeitraums der Preisgarantie mit dem Hinweis auf eine gestiegene Nachfrage auf dem Strommarkt eine Preiserhöhung des Grundpreises und des Arbeitspreises angekündigt.

Die Werbung mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“, die die Erhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungsmaßnahmen innerhalb des Garantiezeitraumes ausschließt, ist irreführend, wenn eine Preiserhöhung aufgrund einer gestiegenen Nachfrage angekündigt wird.

Unzulässig ist es auch, mit einem Siegel des TÜV zu werben, sofern dieses Siegel keine Gültigkeit mehr hat.

Unzulässig ist es auch, Verbraucher:innen eine Preiserhöhung zu einem bestimmten Zeitraum anzukündigen, wenn zwischen der Ankündigung und der beabsichtigten Preiserhöhung nicht wenigstens ein Zeitraum von einem Monat liegt.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.04.2023, Az. 97 O 46/22 die Primastrom GmbH entsprechend dem Antrag der Verbraucherzentrale verurteilt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Berlin vom 19.4.2023 (Az. 97 O 46/22 )

Jemand betätigt einen Lichtschalter.

Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren

Mehr Haushalte in Deutschland sind von Strom- und Gassperren bedroht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet seit Monaten eine steigende Zahl an Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperren. Grund dafür ist eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch sogenannte Sondervertragsanbieter Stromanschlüsse sperren.
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt