Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Irreführende Werbung mit „eingeschränkter Preisgarantie“

Stand:
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.4.2023, 97 O 46/22

Primastrom hatte mit Verbraucher:innen bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages eine „eingeschränkte Preisgarantie“ vereinbart, nach der eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungskosten ausgeschlossen sei.
Off

Primastrom hatte mit Verbraucher:innen bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages eine „eingeschränkte Preisgarantie“ vereinbart, nach der eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungskosten ausgeschlossen sei. Gleichwohl wurde innerhalb des Geltungszeitraums der Preisgarantie mit dem Hinweis auf eine gestiegene Nachfrage auf dem Strommarkt eine Preiserhöhung des Grundpreises und des Arbeitspreises angekündigt.

Die Werbung mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“, die die Erhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungsmaßnahmen innerhalb des Garantiezeitraumes ausschließt, ist irreführend, wenn eine Preiserhöhung aufgrund einer gestiegenen Nachfrage angekündigt wird.

Unzulässig ist es auch, mit einem Siegel des TÜV zu werben, sofern dieses Siegel keine Gültigkeit mehr hat.

Unzulässig ist es auch, Verbraucher:innen eine Preiserhöhung zu einem bestimmten Zeitraum anzukündigen, wenn zwischen der Ankündigung und der beabsichtigten Preiserhöhung nicht wenigstens ein Zeitraum von einem Monat liegt.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.04.2023, Az. 97 O 46/22 die Primastrom GmbH entsprechend dem Antrag der Verbraucherzentrale verurteilt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Berlin vom 19.4.2023 (Az. 97 O 46/22 )

Schmuckbild

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern

Wie kann Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich umgesetzt werden?
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung