Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung / Klage abgewiesen

Stand:
Ein Versicherungsvertrag wird aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert. (Urteil 1. Instanz aufgehoben, Klage in zweiter Instanz abgewiesen)
Off

Der Beklagte ist als Bezirksdirektion für eine Versicherung tätig. Mit einem Schreiben wurden einem Verbraucher zusätzliche Leistungen zu einer Wohngebäudeversicherung angeboten. Diese Mehrleistungen sollten mit einem jährlichen Mehrbetrag von 35 € brutto abgegolten werden. In dem Schreiben stand:

„Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine anderslautende Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Umstellung zum 31.12.2022 für Sie veranlassen.“

Das Schreiben verstieß nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen § 5 a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 1 UWG sowie § 5 Abs. 2 Nr. 7; Abs. 2 Nr. 3 UWG und § 3 UWG. 

Nach erfolgloser Abmahnung hatte die Verbraucherzentrale Klage beim zuständigen Landgericht Baden-Baden erhoben. Das Landgericht gab der Verbraucherzentrale in erster Instanz umfänglich Recht. Vor dem OLG Karlsruhe wurde das erstinstanzliche Urteil jedoch aufgehoben und die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen. 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.11.2024, Az. 6 U 38/24 

 

Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.
Gemüse auf einem Teller

So energiereich ist To-go-Essen

Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit