Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Wer mit messbarer Öko-Wirkung wirbt, muss angeben, wie berechnet wird.

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 6.2.2023, 35 O 97/22 KfH

Wird mit messbarer ökologischen Wirkung geworben, muss angegeben werden, wie die Berechnung konkret vorgenommen wird.
Auch für Werbung mit Auszeichnungen und Gütesiegeln - wie in diesem Fall einen Scope Award - muss eine Fundstelle angegeben werden.
Off

Die Commerz Real Fund Management S.a.r.l hat für ein Finanzprodukt (Fonds) damit geworben, dass dieses eine messbare Wirkung zur CO² Vermeidung habe und Anleger bei Investition in den Fonds einen messbaren ökologischen Beitrag leisten würden. Die Verbraucherzentrale hat diese Werbeaussage angegriffen.

Die Verbraucherzentrale hat die Anbieterin abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben, deshalb hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht erhoben.

Das Landgericht Stuttgart führte in seiner Entscheidung vom 06.02.2023, Az. 35 O 97/22 KfH aus, dass die angesprochenen Verbraucher:innen im Hinblick auf diese Werbung zwar nicht von einer konkreten Messbarkeit der CO² Vermeidung ausgehen würden, aber gleichwohl erwarten dürften aufgeklärt zu werden, wie die Berechnung konkret erfolgt. Dies sei eine wesentliche Information, die Verbraucher:innen erhalten müssen. Die Berechnungsmethode aber sei von der Anbieterin nicht hinreichend klar und verständlich dargelegt. Ein Verweis auf weiterführende Informationen auf der Webseite sei nur zulässig, wenn es unmöglich ist, die für Verbraucher:innen wichtige Informationen auf dem konkreten Werbemedium bereitzustellen. Eine Erläuterung in den FAQs auf der Webseite sei jedenfalls nicht hinreichend.

Das Gericht führte deutlich aus, dass gerade bei der Werbung mit Umweltschutzbegriffen besondere Anforderungen zu stellen seien. Bei einer hervorgehobenen Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Erzeugnisses muss darüber aufgeklärt werden, woraus sich die Umweltfreundlichkeit ergeben soll. Es besteht ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis über die Bedeutung und den Inhalt der umweltbezogenen Werbeaussagen. Nur wenn Verbraucher:innen wissen, welche konkreten Annahmen getroffen und welche Umstände in eine Berechnung, beispielsweise der CO² Vermeidung einbezogen wurden, können sie eine informierte Entscheidung treffen.

Bei der Werbung mit einer Auszeichnung wie dem „Scope-Award“ ist vergleichbar zu einer Werbung mit einem Testurteil eine Fundstelle anzugeben.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil LG Stuttgart vom 6.2.2023 (Az. 35 O 97/22 KfH)

Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.