Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

„Mit Bestätigung“ kann nur geworben werden, wenn eine solche vorliegt

Stand:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.07.2022, 403 HKO 18/22

Irreführende Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel "adfetal" vom Landgericht Hamburg untersagt.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.07.2022, 403 HKO 18/22

Ein Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere darf nicht mit dem Hinweis beworben werden, dieses Produkt erfülle zu 100 % die Empfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung und sei entsprechend „Bestätigt“. Das sei irreführend, sofern eine solche Bestätigung nicht erteilt wurde.

Off

Das Landgericht Hamburg hat einen Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, mit dem Hinweis auf eine Bestätigung durch eine öffentliche Stelle, in diesem Fall das Bundeszentrum für Ernährung, zu werben, sofern eine solche Bestätigung nicht erteilt worden ist. Die adpharm GmbH hatte wie folgt geworben:
„Bestätigt“ – „erfüllt zu 100% die Empfehlungen des Bundeszentrum für Ernährung“.
 Um die Werbeaussage noch offizieller erscheinen zu lassen, war der Begriff „Bestätigt“ grafisch wie eine Art Stempel dargestellt. Das Landgericht urteilte, dass diese Werbung eine unzulässige geschäftliche Handlung darstellt und gegen Nr. 4 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Backlist) verstößt. Die Anbieterin hatte für das Nahrungsergänzungsmittel in eine Art und Weise geworben, dass der Eindruck erweckt wurde, die Ware wäre von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden bzw. die Ware würde den Voraussetzungen für eine solche Bestätigung oder Billigung entsprechen. Für das von der adpharm vertriebene Nahrungsergänzungsmittel war eine Bestätigung nicht gegeben worden, noch erfüllte es zu 100 % die inhaltlichen Voraussetzungen für eine solche Bestätigung.
Das Landgericht erachtete die Werbung auch für irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2Nr. 1 UWG, da mit der werblichen Ausgestaltung der irrige Eindruck erweckt wurde, das BZfE habe eine Bestätigung erteilt und auch hinsichtlich der irreführenden Aussagedias beworbene Nahrungsergänzungsmittel entspreche den Empfehlungen des BZfE.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Hamburg vom 14.07.2022 (Az. 403 HKO 18/22)

Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Revisionsinstanz

LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.1.2025, 2 U 143/23
BGH, Urteil vom 10.12.2026, IV ZR 34/25

Die Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG vor, die der Versicherung die Möglichkeit einräumte, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil des OLG Stuttgart im Sinne der Verbraucherzentrale.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.