Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

„Mit Bestätigung“ kann nur geworben werden, wenn eine solche vorliegt

Stand:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.07.2022, 403 HKO 18/22

Irreführende Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel "adfetal" vom Landgericht Hamburg untersagt.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.07.2022, 403 HKO 18/22

Ein Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere darf nicht mit dem Hinweis beworben werden, dieses Produkt erfülle zu 100 % die Empfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung und sei entsprechend „Bestätigt“. Das sei irreführend, sofern eine solche Bestätigung nicht erteilt wurde.

Off

Das Landgericht Hamburg hat einen Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, mit dem Hinweis auf eine Bestätigung durch eine öffentliche Stelle, in diesem Fall das Bundeszentrum für Ernährung, zu werben, sofern eine solche Bestätigung nicht erteilt worden ist. Die adpharm GmbH hatte wie folgt geworben:
„Bestätigt“ – „erfüllt zu 100% die Empfehlungen des Bundeszentrum für Ernährung“.
 Um die Werbeaussage noch offizieller erscheinen zu lassen, war der Begriff „Bestätigt“ grafisch wie eine Art Stempel dargestellt. Das Landgericht urteilte, dass diese Werbung eine unzulässige geschäftliche Handlung darstellt und gegen Nr. 4 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Backlist) verstößt. Die Anbieterin hatte für das Nahrungsergänzungsmittel in eine Art und Weise geworben, dass der Eindruck erweckt wurde, die Ware wäre von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden bzw. die Ware würde den Voraussetzungen für eine solche Bestätigung oder Billigung entsprechen. Für das von der adpharm vertriebene Nahrungsergänzungsmittel war eine Bestätigung nicht gegeben worden, noch erfüllte es zu 100 % die inhaltlichen Voraussetzungen für eine solche Bestätigung.
Das Landgericht erachtete die Werbung auch für irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2Nr. 1 UWG, da mit der werblichen Ausgestaltung der irrige Eindruck erweckt wurde, das BZfE habe eine Bestätigung erteilt und auch hinsichtlich der irreführenden Aussagedias beworbene Nahrungsergänzungsmittel entspreche den Empfehlungen des BZfE.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Hamburg vom 14.07.2022 (Az. 403 HKO 18/22)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.

Robo Advisor können die Beratungsmisere nicht beheben

Robo Advisor können die Beratungsmisere nicht beheben - es braucht endlich gesetzliche Regelungen zur bedarfsgerechten Finanzberatung. Unser Standpunkt zum Robo Advice.
Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
Ein Paar prüft die Rechung

Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.