Kostenloses Online-Seminar "Energieanbieterwechsel - so geht's" am 26. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Unzulässige Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
Landgericht Mannheim, Urteil vom 27.04.2022, 25 O 78/21

Die beklagte Firma hatte im Internet für Nahrungsergänzungsmittel geworben mit Eigenschaften, die der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden, dies ist bei einer Werbung für NEM jedoch unzulässig.
Off

Das Landgericht Mannheim hat in dem Verfahren der Verbraucherzentrale in der Begründung zu dem ausgesprochenen Versäumnisurteil deutlich gemacht, dass es unzulässig ist, wenn für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben wird. Angaben, dass in den beworbenen Kapseln Inhaltsstoffe enthalten sind, die „für ein besseres Gehör“ sorgen, wird klar mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben. Damit liegt nach Auffassung des Landgerichtes nicht nur ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 4a) LMIV vor, sondern auch ein Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 HCVO. Die gesundheitsbezogenen Angaben sind nicht gemäß der HCVO zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen. 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Mannheim vom 27.04.2022

Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.
Schmuckbild

Steigende Energiepreise? Jetzt richtig beraten lassen

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vergleicht Wärmepumpen-Angebote
Schmuckbild

Auszeichnung: Verbraucherschulen überzeugen mit engagierter Verbraucherbildung

Zehn Schulen aus Baden-Württemberg ausgezeichnet
Schmuckbild

Werbung muss klar erkennbar sein

Verbraucherzentrale mit Klage gegen Google (YouTube) erfolgreich, Verfahren gegen Handelsblatt läuft noch
Frau liest Brief und wählt auf dem Telefon eine Nummer

Hohe Heizkosten: erst verstehen, dann senken

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Heizkostenabrechnung