Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte" unzulässig

Stand:
Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH

Die AN Schweiz AG warb für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte". Das Landgericht Freiburg verurteilte den Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel zu werben.

Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH, Urteil ist rechtskräftig

Die AN Schweiz AG warb für ein Nahrungsergänzungsmittel in der Badischen Zeitung mit gesundheitsbezogenen Angaben, wie dem Hinweis, dass das Mittel "ProstataVita Forte" nicht nur das Prostatawachstum stoppen könne, klassische Prostata-Symptome um bis zu 70 % verringern könne, und darüber hinaus aufgrund des beigefügten Selens auch das Prostatakrebsrisiko um die Hälfte reduzieren könne.

Off

Das Landgericht Freiburg bestätige die rechtliche Einschätzung der Verbraucherzentrale und verurteilte den Anbieter in der beanstandeten Art und Weise für ein Nahrungsergänzungsmittel zu werben. Für Lebensmittel, und Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, ist die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben entsprechend Art. 10 Abs. 1 HCVO nur zulässig, wenn diese Angaben in die Liste der zulässigen Angaben aufgenommen sind.  Bei den beanstandeten Aussagen handelt es sich insgesamt betrachtet jedoch um gesundheitsbezogene Angaben, die alle nicht in die Liste der zugelassenen Angaben nach Art. 13 und 14 HCVO aufgenommen sind.
Damit war die Werbung des Schweizer Anbieters unzulässig nach § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit Art. 10 HCVO.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Freiburg vom 10.06.2022 (Az. 12 O 37/21 KfH)

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.