Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte" unzulässig

Stand:
Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH

Die AN Schweiz AG warb für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte". Das Landgericht Freiburg verurteilte den Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel zu werben.

Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH, Urteil ist rechtskräftig

Die AN Schweiz AG warb für ein Nahrungsergänzungsmittel in der Badischen Zeitung mit gesundheitsbezogenen Angaben, wie dem Hinweis, dass das Mittel "ProstataVita Forte" nicht nur das Prostatawachstum stoppen könne, klassische Prostata-Symptome um bis zu 70% verringern könne, und darüber hinaus aufgrund des beigefügten Selens auch das Prostatakrebsrisiko um die Hälfte reduzieren könne.

Off

Das Landgericht Freiburg bestätige die rechtliche Einschätzung der Verbraucherzentrale und verurteilte den Anbieter in der beanstandeten Art und Weise für ein Nahrungsergänzungsmittel zu werben. Für Lebensmittel, und Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, ist die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben entsprechend Art. 10 Abs. 1 HCVO nur zulässig, wenn diese Angaben in die Liste der zulässigen Angaben aufgenommen sind.  Bei den beanstandeten Aussagen handelt es sich insgesamt betrachtet jedoch um gesundheitsbezogene Angaben, die alle nicht in die Liste der zugelassenen Angaben nach Art. 13 und 14 HCVO aufgenommen sind.
Damit war die Werbung des Schweizer Anbieters unzulässig nach § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit Art. 10 HCVO.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Freiburg vom 10.06.2022 (Az. 12 O 37/21 KfH, nicht rechtskräftig)

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.