Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte" unzulässig

Stand:
Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH

Die AN Schweiz AG warb für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte". Das Landgericht Freiburg verurteilte den Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel zu werben.

Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH, Urteil ist rechtskräftig

Die AN Schweiz AG warb für ein Nahrungsergänzungsmittel in der Badischen Zeitung mit gesundheitsbezogenen Angaben, wie dem Hinweis, dass das Mittel "ProstataVita Forte" nicht nur das Prostatawachstum stoppen könne, klassische Prostata-Symptome um bis zu 70 % verringern könne, und darüber hinaus aufgrund des beigefügten Selens auch das Prostatakrebsrisiko um die Hälfte reduzieren könne.

Off

Das Landgericht Freiburg bestätige die rechtliche Einschätzung der Verbraucherzentrale und verurteilte den Anbieter in der beanstandeten Art und Weise für ein Nahrungsergänzungsmittel zu werben. Für Lebensmittel, und Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, ist die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben entsprechend Art. 10 Abs. 1 HCVO nur zulässig, wenn diese Angaben in die Liste der zulässigen Angaben aufgenommen sind.  Bei den beanstandeten Aussagen handelt es sich insgesamt betrachtet jedoch um gesundheitsbezogene Angaben, die alle nicht in die Liste der zugelassenen Angaben nach Art. 13 und 14 HCVO aufgenommen sind.
Damit war die Werbung des Schweizer Anbieters unzulässig nach § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit Art. 10 HCVO.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Freiburg vom 10.06.2022 (Az. 12 O 37/21 KfH)

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.