Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!" am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte" unzulässig

Stand:
Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH

Die AN Schweiz AG warb für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte". Das Landgericht Freiburg verurteilte den Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel zu werben.

Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH, Urteil ist rechtskräftig

Die AN Schweiz AG warb für ein Nahrungsergänzungsmittel in der Badischen Zeitung mit gesundheitsbezogenen Angaben, wie dem Hinweis, dass das Mittel "ProstataVita Forte" nicht nur das Prostatawachstum stoppen könne, klassische Prostata-Symptome um bis zu 70 % verringern könne, und darüber hinaus aufgrund des beigefügten Selens auch das Prostatakrebsrisiko um die Hälfte reduzieren könne.

Off

Das Landgericht Freiburg bestätige die rechtliche Einschätzung der Verbraucherzentrale und verurteilte den Anbieter in der beanstandeten Art und Weise für ein Nahrungsergänzungsmittel zu werben. Für Lebensmittel, und Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, ist die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben entsprechend Art. 10 Abs. 1 HCVO nur zulässig, wenn diese Angaben in die Liste der zulässigen Angaben aufgenommen sind.  Bei den beanstandeten Aussagen handelt es sich insgesamt betrachtet jedoch um gesundheitsbezogene Angaben, die alle nicht in die Liste der zugelassenen Angaben nach Art. 13 und 14 HCVO aufgenommen sind.
Damit war die Werbung des Schweizer Anbieters unzulässig nach § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit Art. 10 HCVO.


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Freiburg vom 10.06.2022 (Az. 12 O 37/21 KfH)

Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und wird von einem jungen Mann angeschoben

Pflege zuhause organisieren

Viele Angehörige fühlen sich mit der Pflegesituation zunächst überfordert. Oft unerwartet ist z.B. die Mutter oder der Vater, die Partnerin oder der Partner auf Pflege angewiesen. Was in dieser Situation für alle Beteiligten wichtig ist, erläutern wir in diesem Podcast.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern

Zu hohe Stromkosten? So gelingt der Anbieterwechsel

Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen einfach und sicher wechseln können.
Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Kostenfalle Rückbaukosten für Gasanschlüsse

Viele Fragen rund um die Transformation der Gasinfrastruktur im Rahmen des Energie­ und Klimawandels sind ungeklärt. Die Verbraucherzentrale klärt zum aktuellen Stand auf.