Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Berechtigter Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag aufgrund einer coronabedingten Reisewarnung

Stand:
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2023 (Az. 2 U 123/21)

Stornokosten bei einem Rücktritt können von dem Pauschalreiseveranstalter nicht geltend gemacht werden, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Die bereits geleistete Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.
Off

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der zweiten Instanz der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die nicko cruises Schiffsreisen GmbH stattgegeben. Ein Verbraucher war von seinem Pauschalreisevertrag (Kreuzfahrt) unter anderem aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zurückgetreten. Im Hinblick auf die pandemische Lage am Bestimmungsort und die Art der Reise (Kreuzfahrt), die individuellen Verhältnisse (Alter des Verbrauchers) sowie die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hatte der Verbraucher erhebliche Gründe für seinen Rücktritt. Gleichwohl forderte die Reisveranstalterin Stornokosten und erstattete die bereits bezahlte Anzahlung der Reise nicht zurück.

  • Wir haben den Veranstalter der Pauschalreise erfolglos außergerichtlich abgemahnt. Da die angeforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden ist, haben wir Klage beim zuständigen Landgericht Stuttgart erhoben. In der ersten Instanz hat das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen, LG Stuttgart, 40 O 60/20 KfH.
  • Das Oberlandesgericht Stuttgart allerdings hat im Berufungsverfahren der Verbraucherzentrale zugestimmt und das für Verbraucher positive Urteil erlassen. Das Oberlandesgericht erachtete es für unerheblich, dass der Reiseveranstalter Sicherheitsvorkehrungen an Bord getroffen und Teile der Reise umgeplant hatte. Diese unternehmerischen Entscheidungen kannte der Verbraucher zum Zeitpunkt seines Rücktrittes nämlich nicht. Diese Unkenntnis muss der Reiseveranstalter gegen sich gelten lassen. Die Geltendmachung von „40 % Stornokosten“ war unzulässig. Die bereits vom Verbraucher geleistete Anzahlung hätte innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückerstattet werden müssen.

Zum Volltext der Entscheidung

älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen